15.03.2017

Bangladesch

Neubewertung des allgemeinbildenden „Higher Secondary Certificate“ im Hinblick auf den fachorientierten Hochschulzugang über Studienzeiten


Die Bewertungsvorschläge Bangladesch werden wie folgt geändert:

1. Das bangladeschische allgemeinbildende Sekundarschulzeugnis „Higher Secondary Certificate“ eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Auf dem Sekundarschulzeugnis muss eine Gesamtnote von mindestens 50% der Maximalnote nachgewiesen sein.

- Das nachzuweisende Studienjahr muss an einer anerkannten Hochschule in einem wissenschaftlichen Studiengang absolviert worden sein.

2. Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2017/18.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2016)