15.03.2013

Armenien

Schulabschlüsse mit Hochschulzugang


Der Hochschulzugang für Studienbewerber mit einem 2007 oder später
erworbenen „Mijnakarg (Iriv) Yndhanur Krtutyan ATTESTAT“ („ATTESTAT
über die mittlere (vollständige) allgemeine Bildung“) wird wie
folgt ergänzt:
 
1) Das „Mijnakarg (Iriv) Yndhanur Krtutyan ATTESTAT“ („ATTESTAT
über die mittlere (vollständige) allgemeine Bildung“), erworben
ab 2007 nach elf Schuljahren, eröffnet den Zugang zum Studienkolleg/
Feststellungsprüfung für alle Schwerpunktkurse.
 
2) Das „Mijnakarg (Iriv) Yndhanur Krtutyan ATTESTAT“ („ATTESTAT
über die mittlere (vollständige) allgemeine Bildung“), erworben
ab 2007 nach elf Schuljahren, eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis
eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem
Jahr oder einem entsprechend verlängerten Teilzeitstudium an einer
anerkannten Hochschule den direkten Hochschulzugang für die bisherige
Fachrichtung und benachbarte Fächer.
 
3) Die Bewertung eines vor 2007 erworbenen „Mijnakarg (Iriv) Yndhanur
Krtutyan ATTESTAT“ („ATTESTAT über die mittlere (vollständige)
allgemeine Bildung“), erworben nach zehn Schuljahren,
bleibt unverändert.
 
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2012)