31.01.2018

Armenien

Bewertung des Sekundarschulabschlusszeugnisses "Atestat Mijnakarg (Yndhanur) Krtutyan" (Attestat über die mittlere (allgemeine) Bildung), erworben nach zwölf Schuljahren - Einführung des "Araratian Baccalaureate Certificate"


Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.11.2017

Die Bewertungsvorschläge Armenien werden wie folgt ergänzt:

(1) Das "Atestat Mijnakarg (Yndhanur) Krtutyan" (Attestat über die mittlere (allgemeine) Bildung), erworben ab 2018 nach zwölf Schuljahren nach Absolvierung des Regellehrplans, eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer.

(2) Das "Atestat Mijnakarg (Yndhanur) Krtutyan" (Attestat über die mittlere (allgemeine) Bildung), erworben ab 2018 nach zwölf Schuljahren nach Absolvierung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Profils, eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für mathematische, technische, naturwissenschaftliche und medizinische Studiengänge einschließlich Sport.

(3) Das "Atestat Mijnakarg (Yndhanur) Krtutyan" (Attestat über die mittlere (allgemeine) Bildung), erworben ab 2018 nach zwölf Schuljahren nach Absolvierung des humanistischen Profils, eröffnet den direkten fachorientierten Hochschulzugang für geistes-, gesellschafts-, sozial- und wirtschafts-
wissenschaftliche Studiengänge einschließlich Kunst und Musik.

(4) Das "Atestat Mijnakarg (Yndhanur) Krtutyan" (Attestat über die mittlere (allgemeine) Bildung), erworben ab 2018 nach zwölf Schuljahren nach Absolvierung des beruflichen Profils, eröffnet den direkten fachorientierten Zugang zum Studium an Fachhochschulen entsprechend dem absolvierten beruflichen Profil.

(5) Die Bewertung eines vor 2018 erworbenen "Atestat Mijnakarg (Yndhanur) Krtutyan" (Attestat über die mittlere (allgemeine) Bildung), erworben nach elf Schuljahren, bleibt unverändert.

(6) Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Wintersemester 2018/2019.

Der Beschluss wird zum 15.03.2018 in der Datenbank umgesetzt.