15.09.2014

Albanien

a) Zeitliche Differenzierung der Bewertung des Reifezeugnisses „Dëftesë pjekurie“             b) Bewertung des Zeugnisses „Dëftesë pjekurie“ bzw. „Diplomë e Maturës shtetërore“ des Gymnasiums „Sami Frasheri“ in Tirana in Verbindung mit dem Nachweis über das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe

 

(1)    Die Bewertungsvorschläge Albanien werden wie folgt zeitlich differenziert bzw. angepasst:

Zu a)

1.    Bei Nachweis des Reifezeugnisses „Dëftesë pjekurie“, das vor 2006 an allgemein-bildenden Mittelschulen und Gymnasien erworben wurde, ist die Zulassung zu allen Schwerpunktkursen des Studienkollegs und zur Feststellungsprüfung möglich.

2.    Das Reifezeugnis „Dëftesë pjekurie“, das vor 2006 an allgemeinbildenden Mittel-schulen und Gymnasien erworben wurde, in Verbindung mit einem erfolgreichen Hochschulstudium von mindestens zwei Semestern eröffnet den direkten Hochschul-zugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer.

3.    Bei Nachweis des Reifezeugnisses „Dëftesë pjekurie“, das vor 2006 an berufs-bildenden Mittelschulen erworben wurde, ist die Zulassung zu dem der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs des Studienkollegs und zur Feststellungsprüfung möglich.

4.    Das Reifezeugnis „Dëftesë pjekurie“, das vor 2006 an berufsbildenden Mittelschulen erworben wurde, in Verbindung mit einem erfolgreichen Hochschulstudium von mindestens zwei Semestern eröffnet den direkten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer.

5.    Bei Nachweis des Reifezeugnisses „Dëftesë pjekurie“, das zwischen 2006 und 2010 an allgemeinbildenden Mittelschulen und Gymnasien erworben wurde, in Verbindung mit einem Nachweis über die Staatsmatura („Certificatë Matura Shtetërore“) ist die Zulassung zu allen Schwerpunktkursen des Studienkollegs und zur Feststellungsprüfung möglich.

6.    Das Reifezeugnis „Dëftesë pjekurie“, das zwischen 2006 und 2010 an allgemein-bildenden Mittelschulen und Gymnasien erworben wurde, in Verbindung mit einem Nachweis über die Staatsmatura („Certificatë Matura Shtetërore“) und in Verbindung mit einem erfolgreichen Hochschulstudium von mindestens zwei Semestern eröffnet den direkten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer.

7.    Bei Nachweis des Reifezeugnisses „Dëftesë pjekurie“, das zwischen 2006 und 2010 an berufsbildenden Mittelschulen erworben wurde, in Verbindung mit einem Nachweis über die Staatsmatura („Certificatë Matura Shtetërore“) ist die Zulassung zu dem der bisherigen Ausbildung entsprechenden Schwerpunktkurs des Studien-kollegs und zur Feststellungsprüfung möglich.

8.    Das Reifezeugnis „Dëftesë pjekurie“, das zwischen 2006 und 2010 an berufs-bildenden Mittelschulen erworben wurde, in Verbindung mit einem Nachweis über die Staatsmatura („Certificatë Matura Shtetërore“) und in Verbindung mit einem erfolgreichen Hochschulstudium von mindestens zwei Semestern eröffnet den direkten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer.

9.    Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2015.

Zu b)

1.    In dem Bewertungsvorschlag Albanien „ALB-BV06“ wird der Begriff „Dëftesë pjekurie“ gestrichen, so dass er nun lautet: „Das Staatsmaturazeugnis „Diplomë e Maturës Shtetërore“ des Gymnasiums „Sami Frasheri“ in Verbindung mit dem Nachweis über das Deutsche Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II) eröffnet den direkten Hochschulzugang für alle Fächer.“

2.    Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2015.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.2014)