15.09.2017

Albanien

- Änderung der Bewertung für die 2006 eingeführte Staatsmatura („Matura Shteterore“) mit dem Ziel des direkten Hochschulzugangs - Änderung der Bewertung des Diploms über die Staatsmatura („Diplome e Matures Shteterore“) des Gymnasiums „Sami Frasheri“

Die Bewertungsvorschläge Albanien werden wie folgt geändert:

(1)        Der Abschluss einer albanischen allgemeinbildenden Mittelschule / eines Gymnasiums ab dem Jahre 2006, abgeschlossen mit der Staatsmatura („Matura shteterore“) eröffnet unter der Voraussetzung, dass die für das aktuelle Studienjahr vom albanischen Bildungsministerium festgelegte Mindestnote erreicht wird und die Anzahl der festgelegten Maturaprüfungen vorliegt, den direkten Hochschulzugang für alle Fächer zu allen Hochschulen.

(2)    Die Regelung für das Diplom über die Staatsmatura („Diplome e Matures Shteterore“) des Gymnasiums „Sami Frasheri“ in Verbindung mit dem Nachweis über das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe entfällt damit.

(3)    Der Abschluss einer albanischen Fachmittelschule ab dem Jahre 2006, abgeschlossen mit der Staatsmatura („Matura shteterore“) eröffnet unter der Voraussetzung, dass die für das aktuelle Studienjahr vom albanischen Bildungsministerium festgelegte Mindestnote erreicht wurde und die Anzahl der festgelegten Maturaprüfungen vorliegt, den direkten fachorientierten Zugang für die Fachrichtung des Sekundarschulabschlusses und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

(4)    Der Abschluss einer albanischen Fachmittelschule ab dem Jahre 2006, abgeschlossen mit der Staatsmatura („Matura shteterore“) eröffnet in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Studiensemesters in einem akkreditierten Studiengang unter der Voraussetzung, dass die für das Studienjahr der Immatrikulation erforderliche vom albanischen Bildungsministerium festgelegte Mindestnote erreicht wurde und die Anzahl der festgelegten Maturaprüfungen vorlagen, den direkten fachorientierten Zugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

(5)    Der Abschluss einer albanischen Fachmittelschule ab dem Jahre 2006, abgeschlossen mit der Staatsmatura („Matura shteterore“) eröffnet unter der Voraussetzung, dass die für das aktuelle Studienjahr vom albanischen Bildungsministerium festgelegte Mindestnote erreicht wird und die Anzahl der festgelegten Maturaprüfungen vorliegt, die Zulassung zu allen Schwerpunktkursen des Studienkollegs und zur Feststellungsprüfung.

(6)    Die Bewertungsvorschläge für Sekundarschulabschlusszeugnisse bis 2005 ohne Staatsmatura („Matura shteterore“) bleiben unverändert.

(7)    Diese Regelung gilt ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2018.

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.2017)