15.09.2016

Ägypten

Bewertung des allgemeinbildenden „General Secondary Education Certificate“, erworben ab 2013, für den Hochschulzugang


Die Bewertungsvorschläge Ägypten werden wir folgt ergänzt:

1) Das „General Secondary Education Certificate“, naturwissenschaftlicher Zweig, erworben ab 2013, eröffnet den Zugang zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung zu allen Schwerpunktkursen, sofern 60% der Maximalpunktzahl nachgewiesen wird und:

a) die Prüfungsfächer

- Arabisch

- Fremdsprache 1

- Fremdsprache 2

- Biologie

- Physik

- Chemie sowie

b) die allgemeinbildenden Fächer

- Religion

- Landeskunde

- Geologie und Umwelt

2) Das „General Secondary Education Certificate“, naturwissenschaftlicher Zweig, erworben ab 2013, eröffnet unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer (1) in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

3) Das „General Secondary Education Certificate“, mathematisch-technischer Zweig, erworben ab 2013, eröffnet den fachorientierten Zugang zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung für den der bisherigen Fachrichtung entsprechenden Schwerpunktkurs, sofern 60% der Maximalnote nachgewiesen wird und:

a) die Prüfungsfächer

- Arabisch

- Fremdsprache 1

- Fremdsprache 2

- Mathematik 2

- Physik

- Chemie sowie

b) die allgemeinbildenden Fächer

- Religion

- Landeskunde

- Geologie und Umwelt

4) Das „General Secondary Education Certificate“, mathematisch-technischer Zweig, erworben ab 2013, eröffnet unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer (3) in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

5) Das „General Secondary Education Certificate“, literaturwissenschaftlicher Zweig, erworben ab 2013, eröffnet den fachorientierten Zugang zum Studienkolleg und zur Feststellungsprüfung für den der bisherigen Fachrichtung entsprechenden Schwerpunktkurs, sofern 60% der Maximalnote nachgewiesen wird und:

a) die Prüfungsfächer

- Arabisch

- Fremdsprache 1

- Fremdsprache 2

- Geschichte

- Geographie

- ein Fach aus

○ Psychologie und Gesellschaft

oder

○ Philosophie und Logik sowie

b) die allgemeinbildenden Fächer

- Religion

- Landeskunde

- Wirtschaft und Statistik

5) Das „General Secondary Education Certificate“, literaturwissenschaftlicher Zweig, erworben ab 2013, eröffnet unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer (5) in Verbindung mit dem Nachweis eines erfolgreichen Hochschulstudiums von mindestens einem Jahr den direkten fachorientierten Hochschulzugang für die bisherige Studienrichtung und benachbarte Fächer zu allen Hochschulen.

6) Diese Regelungen gelten ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2017.



(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2016)