Informationen über Institutionen

Im Bereich "Institutionen" sind überwiegend ausländische Hochschuleinrichtungen verzeichnet. In seltenen Fällen (wie z. B. in der Schweiz oder in der Türkei) sind auch Sekundarschulen erfasst, da für die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse hinsichtlich des Hochschulzugangs zum Teil klassifizierende Informationen zu schulischen Einrichtungen erforderlich sind. Anhand des Institutionstyps ist die Art der verzeichneten Institution leicht zu erkennen.

Mit Hilfe der Informationen im Bereich "Institutionen" kann festgestellt werden, ob es sich bei einer Einrichtung, an der ein Abschluss erworben wurde um eine Hochschuleinrichtung handelt oder nicht. Die Institutionen sind mit ihrer Historie und den eventuell existierenden alternativen Bezeichnungen dokumentiert. So ist es möglich auch Institutionen aufzufinden, die es zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gibt oder die ihren Namen geändert haben. Darüber hinaus können Institutionen recherchiert werden, für die grundsätzlich mehrere Bezeichnungen gebräuchlich sind.

Die Einrichtungen sind in Gruppen, den sogenannten "Institutionstypen" zusammengefasst und mit einem bestimmten "Status" versehen. Am Status kann abgelesen werden, ob eine Institution als Hochschule betrachtet werden kann oder nicht. Der Status einer Institution kann H+, H- und H+/- sein. H+ bedeutet, dass die betreffende Institution im Heimatland eine Hochschule ist und in Deutschland als solche betrachtet wird. H- bedeutet, dass sie es nicht ist. H+/- kennzeichnet Institutionen, für die eine eindeutige Aussage nicht möglich ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn Institutionen Studiengänge anbieten, die einerseits dem Hochschulbereich angehören, andererseits aber darunter liegen. In solchen Fällen ist eine umfangreichere Prüfung des Abschlusses erforderlich, ein Blick in den Kommentar zum Institutionstypen kann in diesem Zusammenhang wichtige Zusatzinformationen liefern.

Die Informationen zu den Institutionen sind in anabin mit denen der Abschlüsse verbunden. Dies hat in der Vergangenheit häufig zu Fehlinterpretationen geführt, da vielfach angenommen wurde, dass diese Verbindung vollständig ist. Dies ist allerdings nicht so. Wenn ein bestimmter Abschluss nicht mit einer Institution verbunden ist, so bedeutet dies nicht generell, dass er an der Institution nicht erworben worden sein kann. Hier kann ein Bllick auf die Hompage der Institution oder ein Anruf bei der ZAB weiterhelfen. Sollte die Verbindung zwischen Institution und Abschluss jedoch zwingend sein, gibt hierüber der Kommentar zum Institutionstypen Auskunft.

Als ergänzende Information steht für Behörden eine Sammlung von Mustergutachten zur Verfügung, die bei Bedarf durchsucht werden kann.

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Nach dem Zerfall der früheren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien entstand am 27.04.1992 die Bundesrepublik Jugoslawien, die die ehemaligen Teilrepubliken Serbien und Montenegro umfasste.Sie wurde am 17.4.1998 von Deutschland anerkannt. Das jugoslawische Parlament hat am 4.2.2003 einer neuen Verfassung für die Staatenunion Serbien und Montenegro zugestimmt. Mit der Entscheidung wurde die Bundesrepublik Jugoslawien von der Union der beiden Republiken abgelöst. Am 21.05.2006 hat sich die Bevölkerung Montenegros in einem Referendum für die Unabhängigkeit von Serbien entschieden. Am 05.06.2006 beschloss das serbische Parlament, dass die Republik Serbien die Rechtsnachfolge der Staatenunion Serbien und Montenegro übernimmt. Am 16.02.2008 hat sich die Bevölkerung des Kosovo in einem Referendum für die Unabhängigkeit von Serbien entschieden. REPUBLIK SERBIEN FLÄCHE: 77.484 EINWOHNER: 7 498 001 (2002) HAUPTSTADT: Belgrad (Beograd), ca. 2 Mllionen Einwohner AMTSSPRACHE: Serbisch, regional auch einige Minderheitensprachen (z.B. Ungarisch) STAATSFORM: Republik VERWALTUNGSSTRUKTUR: Republik mit einer Region mit dem Status einer autonomen Provinz: Wojwodina (Provinz mit Selbstverwaltungsrechten). Serbien ist eingeteilt in 24 Kreise (okruzi), davon 17 in Zentralserbien und 7 in der Wojwodina, sowie auf kommunaler Ebene in 108 Gemeinden (opštine), davon 54 in der Wojwodina.
NORDZYPERN Die Herrschaftsgewalt der Regierung der Republik Zypern erstreckt sich seit 1974 de facto nicht auf den Norden der Insel. Dort hat sich unter dem Namen "Türkische Republik Nordzypern/Türk Kuzey Kibris Cumhuriyeti" ein von der Staatengemeinschaft mit Ausnahme der Türkei nicht anerkanntes Gebilde mit eigener "Regierung" etabliert. Die Bezeichnungen "Norden", "Nordteil" und "Nordzypern" werden, der Vorgaben des Auswärtigen Amtes folgend, als geographischer Begriff für nicht unter Regierungskontrolle der Republik Zypern stehendes Gebiet verwendet. Da das Bildungswesen Nordzyperns von dem der Republik Zypern erheblich abweicht ist, ist eine separate Darstellung in anabin erforderlich.
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