Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Japan
Schulwesen
Das japanische Schulsystem umfasst bis zum Sekundarschulabschluss 12 Schuljahre. Es gliedert sich in
- die sechsjährige Grundschule (Shogakko)
- die dreijährige untere Sekundarschule (Chugakko)
- die dreijährige obere Sekundarschule (Kotogakko)
Die Schulpflicht umfasst neun Schuljahre, die sechsjährige Grundschule und die dreijährige untere Sekundarschule.
Der Hochschulzugang zu einer japanischen Universität wird nach Sekundarschulabschluss in Verbindung mit dem Bestehen der jeweiligen Aufnahmeprüfung an der gewünschten Universität (daigaku) eröffnet. Zusätzlich besteht nach Abschluss der Sekundarschule die Möglichkeit zur Aufnahme eines Kurzstudiums an einer Hochschuleinrichtung ohne Universitätsrang (tanki daigaku).
Abriss des heutigen Bildungssystem
Das japanische Bildungssystem umfasst im Schulpflichtbereich eine 6-jährige Grundschulzeit und eine darauf aufbauende 3-jährige Unterstufe der Sekundarschulbildung.
Danach schließt der überwiegende Anteil der Pflichtschulabsolventen (> 90 %) den Besuch der 3-jährigen Oberstufe der Sekundarschule an, mit dessen Abschluss u.a. die schulischen Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllt sind. Für den Erwerb des Sekundarschulabschlusses waren bis März 2003 insgesamt mindestens 80 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten pro Woche bei 35 Wochen pro Jahr) nachzuweisen, davon mindestens 38 Unterrichtseinheiten in allgemein bildenden Fächern (generalized courses) und mindestens 35 Unterrichtseinheiten in Fachkursen (specialized and integrated).
Seit April 2003 sind in der Oberstufe insgesamt mindestens 74 Unterrichtseinheiten nachzuweisen, davon mindestens 31 allgemein bildende und mindestens 25 fachbezogenen bzw. fächerübergreifende Kurse.
Nach Erfüllung dieser Fächerauflagen erfolgt die Zuerkennung des Sekundarschulabschlusses; obwohl die Leistungen in den einzelnen Schulfächern benotet werden, bestehen keine Auflagen für den Sekundarschulabschluss.
Geschichte des Bildungssystems
Als wesentliche Triebkraft für das wirtschaftliche Wachstum Japans wird die Entwicklung eines leistungsstarken Bildungssystems angesehen, das durch Kaiser Meiji im Jahre 1868, in dem zugleich die Öffnung Japans zum Westen einsetzte, eingeleitet wurde. Als Kernpunkt dieser ersten großen Bildungsreform gelten die Einführung der allgemeinen Schulpflicht (6 Jahre) und der Sofortausbau von fast 55.000 Schulen. Diese Maßnahmen führten dazu, dass bereits 30 Jahre später die Alphabetisierung der gesamten japanischen Bevölkerung als abgeschlossen betrachtet werden konnte.
Die zweite große Bildungsreform erfolgte im Jahre 1947; zu den wesentlichen Veränderungen gehörte die Ablösung des überwiegend vertikal gegliederten Schulsystems mit kurzer Pflichtschulzeit durch ein Einheitsschulsystem mit verlängerter Pflichtschulzeit (10 Jahre) und prinzipieller Öffnung des Hochschulzugang für alle Absolventen der Sekundarschuloberstufe (12 Schuljahre).
Diese großen Bildungsreformen haben inzwischen dazu geführt, dass der Anteil der Sekundarschulabsolventen von 42 % (1950) zunächst auf 80 % (1970) und schließlich in den achtziger Jahren bereits auf über 90 % gesteigert worden ist.
Notensystem der Sekundarschulen
Die verschiedenen Schulen und Hochschulen verwenden unterschiedliche Notensysteme; das jeweils verwendete System ist aus der vorgelegten Fächer- und Notenübersicht zu entnehmen.
[Beispiel]
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
A |
5 |
excellent |
Maximalnote |
B C |
4 3 |
good fair |
|
D |
2 |
pass |
Unterste Bestehensnote |
F |
1 |
failure |
|
Hochschulwesen
Der Hochschulbereich umfasst sowohl Universitäten mit 4-jährigen Grundstudien- (undergraduate studies) und 2-jährigen Hauptstudiengängen (graduate studies) mit anschließender Promotionsmöglichkeit als auch Hochschuleinrichtungen ohne Universitätsrang mit 2-jährigen Ausbildungs- bzw. Kurzstudiengängen.
Weitere Informationen können auch unter www.jasso.go.jp gefunden werden.
Hochschulzugang
Für den Hochschulzugang ist außer dem Sekundarschulabschluss das Bestehen der Hochschulaufnahmeprüfung nachzuweisen. Als Voraussetzung für eine Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfung ist an allen staatlichen Universitäten seit 1961 ein Leistungstest (University Examination Center Test) nachzuweisen. Von den privaten Universitäten verlangten im Jahr 2007 bereits 450 (1243 Fakultäten) diesen Leistungsnachweis als Eingangsvoraussetzung.
Der "Center Test" umfasst die Prüfungsfächer Landessprache, Geographie/ Geschichte, Mathematik, Naturkunde und Fremdsprachen.
Die Bestehensquoten für die staatlicheHochschulaufnahmeprüfung zeigen gleichfalls einen Anstieg: während im Jahre 1981 64,7% den Test erfolgreich absolvierten, stieg die Anzahl bis zum Jahre 2000 auf 78,8%.
Außerdem werden an privaten Universitäten - anstelle oder zusätzlich zum "Center-Test" - eigene Aufnahmeverfahren praktiziert.
University Entrance Examination Center Test
Seit November 1999 ist für besonders qualifizierte Studienbewerber mit dem regulären japanischem Sekundarschulabschluss in Verbindung mit dem Nachweis der einheitlichen Hochschulaufnahmeprüfung "University Entrance Center Test" die Möglichkeit des direkten Hochschulzugangs (nach 12 Schuljahren) an deutschen Hochschulen eröffnet worden. Dieser einheitliche Hochschulaufnahmetest (der in Japan bereits im Jahr 1990 für staatliche Universitäten eingeführt wurde) wird inzwischen auch an den meisten privaten Universitäten - teilweise auch als Voraussetzung zur Teilnahme an der hochschuleigenen Hochschulaufnahmeprüfung - durchgeführt. Er umfasst die Prüfungsgebiete Muttersprache, Geographie/Geschichte, Bürgerkunde, Mathematik, Naturkunde und Fremdsprachen. Außerdem führen die meisten Universitäten zusätzlich eigene Aufnahmeprüfungen durch.
Wegen der Vielfalt der vorgelegten Bescheinigungen über eine Hochschulaufnahmeprüfung ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um den leistungsbezogenen "University Entrance Center Test" und nicht eventuell nur um eine Gefälligkeitsbescheinigung oder das Ergebnis eines Gesprächseindrucks handelt.
Der formale Nachweis einer Einschreibung an einer anerkannten japanischen Universität reicht nicht aus.
Kurzzeitstudium
Ausbildungs- und Kurzstudiengänge an Hochschuleinrichtungen ohne Universitätsrang
Im Hochschulbereich werden auf der Grundlage des Sekundarschulabschlusszeugnisses auch Bildungsmöglichkeiten mit starkem berufspraktischem Bezug unterhalb des Universitätsniveaus in einer sog. "Tanki daigaku" angeboten. Für den Abschluss (Graduation) sind in der Regel 70 Lerneinheiten (credits) nachzuweisen. Besonders qualifizierte Absolventen haben anschließend die Möglichkeit, an der staatlichen Hochschulaufnahmeprüfung teilzunehmen (ggf.auch Anrechnung ihrer Leistungen im Kurzstudiengang auf den allgemein bildenden Teil des universitären Grundstudiums) und im Erfolgsfall ein universitäres Grundstudium zu absolvieren.
Notensystem der Hochschulen
Die verschiedenen Schulen und Hochschulen verwenden unterschiedliche Notensysteme; das jeweils verwendete System ist aus der vorgelegten Fächer- und Notenübersicht zu entnehmen.
[Beispiel]
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | |
100 - 80 % |
excellent |
Maximalnote |
79 - 70 % |
good |
|
69 - 60 % |
pass |
Unterste Bestehensnote |
bis 59 % |
fail |
|
Unversitätsstudium
Die 4-jährigen universitären Grundstudiengänge umfassen sowohl allgemeinbildene (generalized studies) als auch fachbezogene Studieninhalte (spezialized studies); der Umfang des Fachstudiums ist in jedem Einzelfall aus einer Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Record) ersichtlich umd umfasst 4-5 Studiensemester. Das Grundstudium schließt mit dem Erwerb des "Bachelor"-Grades in der entsprechenden Fachrichtung ab, sofern i.d.R. 140 Lerneinheiten (credits / units) absolviert worden sind. Weitere Leistungsanforderungen bestehen nicht.
Nach erfolgreicher Absolvierung eines universitären Grundstudiums besteht die Möglichkeit, ein i.d.R. 2-jähriges Hauptstudium aufzunehmen und bei Nachweis von 30 Lerneinheiten mit dem "Master" - Grad in der entsprechenden Fachrichtungen abzuschließen; der vorherige Nachweis einer schriftlichen Hausarbeit (thesis) ist nicht an allen Universitäten verpflichend.
Nach Erwerb des "Master" - Grades kann ein Promotionsstudium im Umfang von ca. 3 Jahren betrieben und bei zusätzlichem Nachweis einer Dissertation mit dem Erwerb des "Doctor"- Grades in der entprechenden Fachrichtung abgeschlossen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage eines "Bachelor" - Grades und anschließendem 5-jährigen Forschungsstudium einen "Doctor" - Grad zu erwerben.
Zuständige Stellen in Japan
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||||
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Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism (MLIT) | - | Ausbildung von Fach- und Leitungskräften in entprechenden Berufsbereichen | |||||||||||||||
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Erziehungsausschuss der Präfektur | - | Ausstellung von Lehrbefähigungen für Lehrer an Schulen (Berufserlaubnis) | |||||||||||||||
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Association of International Education | Tokyo | ||||||||||||||||
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Ministry of Foreign Affairs | Tokyo | ||||||||||||||||
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Ministry of Economy, Trade and Industry | Tokyo | u.a. Berufsbezeichnungen im bereich Technik, Handel und Industrie | |||||||||||||||
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Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology | Tokyo | Auflistung "Japanese Colleges and Universites" (Aktualisierung 2-jährig) | |||||||||||||||
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Association for the Promotion of Japanese Language Education | - | Aufstellung von "Standards for Japanese Language Eduacation Institution" | |||||||||||||||
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Ministry of Health, Labour and Welfare | Tokyo | Ausstellung der Berufserlaubnis für Ärzte (Physican's License), Apotheker (registered pharmacist) | |||||||||||||||
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Japanese Society of Internal Medicine | Tokyo | Facharztausbildung Internisten | |||||||||||||||
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Deutscher Akademischer Austauschdienst - Büro Tokyo | Tokyo | u.a. Informationsstelle (im Auftrag der Deutschen Botschaft Tokyo) für das japanische Bildungswesen | |||||||||||||||
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Information - Technology Promotion Agency | - | Staatlicher anerkannter Qualifikationstest im IT-Bereich | |||||||||||||||
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National Institution for Academic Degrees and Quality Enhancement of Higher Education | Kodaira | Behörde zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Hochschulbildung in Japan; neben Hochschulen ist NIAD-QE die einzige Institution in Japan, die Bachelor-, Master- und Doktorgrade verleihen darf. Aufgabenbereiche: 1. Akkreditierung von Hochschulen 2. Verleihung akademischer Grade 3. Zusammenarbeit mit Hochschulen in der Qualitätssicherung 4. Forschungstätigkeit 5. Vergabe von Darlehen und Zuschüssen beim Ausbau von Hochschuleinrichtungen | |||||||||||||||
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The National Center for University Entrance Examinations | Tokyo | Stellt Bescheinigung "University Entrance Examination Center Tests" (Hochschulaufnahmetest) aus | |||||||||||||||
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Lifelong Learning Policy Bureau | Tokyo | Erwachsenenprüfung für Sekundarschulabschluss "Qualification Examination" unter Aufsicht des MEXT | |||||||||||||||
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Japanese Society for the Promotion of Science | - | Förderung der wissenschaftlicher Zusammenarbeit, Stipendien für Wissenschaftler-Austausch | |||||||||||||||
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