Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Spanien
Schulwesen
Das spanische Schulsystem gliedert sich in die folgenden Abschnitte:
- Frühkindliche Bildung und Erziehung (Educación Infantil)
- 6-jährige Grundschule (Educación Primaria)
- 4-jährige Obligatorische Sekundarschule (Educación Secundaria Obligatoria - ESO)
- 2-jährige Postobligatorische Sekundarschule oder "Bachillerato"
1. Frühkindliche Bildung und Erziehung (Educación Infantil)
Die Educación Infantil umfasst die Altersgruppe der 0- bis 6-jährigen Kinder. Sie unterteilt sich in zwei Zyklen, wobei der zweite Zyklus für 3- bis 6-jährige Kinder in öffentlichen Einrichtungen kostenfrei ist.
Die Betreuung erfolgt durch Fachkräfte mit einem vierjährigen Hochschulstudium (Maestros/as de Educación Infantil) sowie durch Ergänzungskräfte mit einer zweijährigen pädagogischen Ausbildung. Im zweiten Zyklus der Educación Infantil können auch Grundschullehrer/innen zum Einsatz kommen.
2. Grundschule (Educación Primaria)
Die Grundschule in Spanien umfasst sechs Schuljahre, gegliedert in drei Zyklen zu je zwei Jahren. Sie vermittelt allgemeine Bildung wie Lesen, Schreiben, Rechnen und eine Fremdsprache. In den Autonomen Regionen mit zwei Amtssprachen kommt noch die jeweilige Regionalsprache (Galicisch, Baskisch, Katalanisch bzw. Valenciano) hinzu.
3. Obligatorische Sekundarschule (Educación Secundaria Obligatoria – ESO)
Die obligatorische Sekundarschule umfasst vier Schuljahre. Seit Verabschiedung der „Ley Orgánica de Ordenación General des Sistema Educativo (LOGSE) im Jahr 1990 besteht Schulpflicht bis zur 10. Klasse. Sie schließt mit dem Titel des/der „Graduado/a en Educación Secundaria Obligatoria“ ab. Dieser eröffnet den Zugang zur weiterführenden Sekundarschule (Bachillerato) oder zu Programmen der beruflichen Bildung.
4. Postobligatorische Sekundarschule (Bachillerato)
Schülerinnen und Schuler, die den Titel des/der „Graduad/a en Educación Secundaria Obligatoria“ erworben haben, erhalten den Zugang zum Bachillerato-Zyklus. Dieser umfasst die letzten beiden Jahre der Sekundarschule, entsprechend den Klassenstufen 11 und 12.
Im Rahmen des „Bachillerato“ können die Schülerinnen und Schüler aus mehreren Schwerpunkten (modalidades) wählen. Derzeit (Stand: 2024) sind die folgenden Schwerpunkte möglich:
· Naturwissenschaften und Technologie (Ciencias y Tecnología)
· Geistes- und Sozialwissenschaften (Humanidades y Ciencias Sociales)
· Kunst (Artes)
· Allgemeinbildend (General)*
*eingeführt durch das LOMLOE, Organgesetz zur Änderung des Organgesetzes für Bildung aus 2006, verabschiedet im Dezember 2020
Als Abschluss der Klasse 12 wird der „Título de Bachiller“ mit Angabe des jeweiligen Schwerpunktes verliehen. Für den Zugang zu den spanischen Hochschulen ist zusätzlich das Ablegen einer Hochschulaufnahmeprüfung (siehe „Hochschulzugang“) erforderlich.
Notensystem der Sekundarschulen
In der "Educación Secundaria Obligatoria" (ESO), d.h. den Klassenstufen 7 – 10, wird folgendes Notensystem verwandt:
Notenskala | Bemerkungen | |
---|---|---|
9 - 10 | Sobresaliente (SB) | Bestnote = 10 |
7 - 8 | Notable (NT) | |
6 | Bien (BI) | |
5 | Suficiente (SU) | Unterste Bestehensnote |
1 - 4 | Insuficiente (IN) |
Im "Bachillerato", d.h. den Klassenstufen 11 und 12 werden numerische Noten von 0 bis 10 ohne Dezimalstellen vergeben, wobei Bewertungen unterhalb der Note 5 als "nicht bestanden" gelten.
Darüber hinaus können Schulen für herausragende Leistungen eine "Matrícula de Honor" vergeben. Die Voraussetzungen hierfür regeln die Autonomen Gemeinschaften in eigener Zuständigkeit.
Hochschulwesen
Das spanische Hochschulsystem umfasst staatliche und private Hochschulen, darunter kirchliche. Seit Oktober 2010 wurde in den spanischen Hochschulen das Bologna-System implementiert. Es sieht einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Graduado oder Graduada) nach in der Regel vier Studienjahren (bzw. 240 ECTS-Punkten) vor. Aufbauend kann ein Masterstudium im Umfang von 60 bis 120 ECTS absolviert werden, das mit dem Título Oficial de Máster Universitario (+ Angabe der Fachrichtung) abschließt. Seit 2015 können die Hochschulen auch dreijährige Graduierten-Studiengänge anbieten, allerdings nur in Fachrichtungen, in denen es noch keinen vierjährigen Studiengang gibt.
In einigen Studiengängen (Architektur, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) erfordert der Abschluss des Graduado ein fünfjähriges oder sechsjähriges Studium (Medizin) mit 300 bzw. 360 ECTS.
Das Doktorandenstudium (Doctorado) stellt die dritte Bologna-Ebene dar. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion an den spanischen Universitäten ist ein Studium im Umfang von 300 ECTS, von denen mindestens 60 ECTS auf das Masterstudium entfallen oder ein gleichwertiges Niveau haben müssen. Das Doktorandenstudium hat eine Dauer von drei bis fünf Jahren einschließlich der Anfertigung der Dissertation.
Die früheren Abschlüsse des Licenciado, Ingeniero oder Arquitecto wurden der Stufe 3 des spanischen Hochschulqualifikationsrahmens (MECES), d.h. der Masterebene zugeordnet und eröffnen ebenfalls den Zugang zum Doktorandenstudium. Die früheren Abschlüsse des Diplomado, Ingeniero Técnico oder Arquitecto Técnico entsprechen der Stufe 2 des MECES, d.h. der Ebene des Graduado bzw. der Graduada und eröffnen den Zugang zu einem Masterstudium.
Neben den oben genannten staatlichen Abschlüssen (Títulos Oficiales) verleihen die meisten spanischen Hochschulen eigene Abschlüsse (Títulos Propios), in der Regel als Abschluss von Zusatz- oder Ergänzungsstudien. Sowohl die Studieninhalte als auch die Eingangsvoraussetzungen unterliegen jedoch keiner staatlichen Regelung. Folglich sind die verliehenen Titel weder gesetzlich geschützt noch verleihen sie konkrete Berechtigungen in beruflicher oder akademischer Hinsicht.
Äquivalenzabkommen
Maßgeblich für die akademischen Bewertungen und Äquivalenzen spanischer Hochschulabschlüsse ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Spanien über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 06.04.1995, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt II am 22.01.1996 in Verbindung mit dem Änderungsabkommen vom 28.10.1996 (BGBl 2003 Teil II Nr. 14 vom 18.06.2003).
Den Text des Äquivalenzabkommens finden Sie unter "Dokumente".
Achtung: Das Äquivalenzabkommen bezieht sich nur auf staatliche spanische Grade (Títulos Oficiales), nicht auf hochschuleigene Abschlüsse (Títulos Propios).
Hochschulzugang
Der als Abschluss des Bachillerato-Zyklus erworbene "Título de Bachiller" alleine stellt in Spanien noch keine Hochschulzugangsberechtigung dar. Für den Zugang zu den spanischen Hochschulen ist zusätzlich das Ablegen einer Hochschulaufnahmeprüfung (Pruebas de Acceso a la Universidad - PAU) erforderlich.
Die Hochschulaufnahmeprüfung besteht aus einem obligatorischen allgemeinbildenden Teil (Fase General) und einer freiwilligen Zusatzprüfung (Fase Específica).
Im Rahmen der "Fase General" werden Allgemeinbildung und für die Aufnahme eines Studiums als wesentlich erachtete Fähigkeiten geprüft. Sie besteht in der Regel aus einer Textanalyse in der Muttersprache Spanisch (ggf. ergänzt durch eine Regionalsprache), einer Prüfung in spanischer Geschichte oder Geschichte der Philosophie, einer Fremdsprache und einem Wahlfach aus dem im Bachillerato-Zyklus gewählten Schwerpunktbereich.
Die Note (Cualificación) der Hochschulaufnahmeprüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsfächer der "Fase General" gebildet.
Die für den Hochschulzugang maßgebliche Note ist die "Note de Acceso". Sie setzt sich zu 60 Prozent aus den Noten der letzten beiden Schuljahre und zu 40 Prozent aus den Noten der "Fase General" zusammen, sofern letztere mindestens mit der Durchschnittsnote 4 absolviert wurde.
Im Rahmen der "Fase Específica" kann eine zusätzliche Prüfung in Fächern des im Bachillerato-Zyklus gewählten Schwerpunktes absolviert werden. Diese Prüfung ist freiwillig und hat eine befristete Gültigkeit von zwei Jahren. Sie dient in Spanien vor allem zur Verbesserung der Bewerbernote ("Nota de admisión") bei zulassungsbeschränkten Fächern.
Eine strikte Fachbindung bei der Zulassung zum Hochschulstudium gibt es nicht. Allerdings werden bei der Vergabe der Studienplätze in NC-Fächern diejenigen Bewerber bevorzugt, welche in der PAU für den gewünschten Studiengang relevante Zusatzprüfungen abgelegt haben.
Daneben gibt es in Spanien weitere Möglichkeiten des Hochschulzugangs, wie zum Beispiel über die Ablegung der "Prüfung für über 25-Jährige" (Prueba para Mayores de 25 años) oder über eine Berufsausbildung mit dem Abschluss des "Técnico Superior". Beide vermitteln in Spanien einen fachgebundenen Hochschulzugang ohne Ablegung der Hochschulaufnahmeprüfung. Für das Studium künstlerischer Fachrichtungen gelten wiederum besondere Bestimmungen.
Seit dem Wintersemester 2007/08 sind deutsche Abiturienten und Studienbewerber aus anderen EU-Staaten, die in ihrem Land eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung besitzen, von der spanischen Hochschulaufnahmeprüfung befreit.
Notensystem der Hochschulen
NOTENSKALA | BEMERKUNGEN | |
9,0 - 10,0 | sobresaliente | Maximalnote = 10 |
7,0 - 8,9 | notable |
|
5,0 - 6,9 | aprobado | Unterste Bestehensnote = 5 |
0,0 - 4,9 | suspenso | Nicht bestanden |
Als besondere Auszeichnung kann die sogenannte "Matrícula de Honor" erteilt werden. Voraussetzung laut Real Decreto 1125/2003 ist, dass mindestens die Note 9 erreicht wurde. Die „Matrícula de Honor“ wird an maximal 5 Prozent der Studierenden verliehen und führt zum Erlass der Studiengebühren in dem entsprechenden Fach in dem darauffolgenden Studienjahr.
Anmerkung zur Berechnung der Gesamtnote:
Neben dem oben dargestellten System können die spanischen Hochschulen auch das folgende System zur Berechnung der Gesamtnote in einem Studiengang zugrunde legen:
NOTENSKALA | BEMERKUNGEN | |
4 | Matrícula de Honor (M.H.) | Maximalnote |
3 | sobresaliente |
|
2 | notable |
|
1 | aprobado | Unterste Bestehensnote |
Auf der Abschlussurkunde wird keine Gesamtnote angegeben. Sie ist aber in der Regel am Ende der "Certificación Académica Personal" angegeben.
Lehrkräftebildung
1. Die Ausbildung von Lehrkräften im Primarbereich (Maestros/Maestras)
Die Ausbildung von Lehrkräften für die frühkindliche Bildung und Erziehung (Educación Infantil) und die sechsjährige Primarschule (Educación Primaria) erfolgt im Rahmen eines vierjährigen Hochschulstudiums. Als Abschluss wird der Titel des/der "Graduado/a en Educación Infantil" bzw. des/der "Graduado/a en Educación Primaria" verliehen. Vor Einführung der Bologna-Struktur wurden Lehrkräfte für Grundschulen im Rahmen eines dreijährigen Studiengangs mit dem Abschluss „Diplomado/a de Maestro/a“ qualifiziert.
Im Rahmen der spanischen Ausbildung von Primarschullehrkräften gibt es sechs unterschiedliche Fachrichtungen (Especialidades):
· Educación Primaria (Grundschule)
· Educación Física (Sport)
· Audición y Lenguaje (Hör- und Sprecherziehung)
· Educación Musical (Musikerziehung)
· Lengua Extranjera (Fremdsprache)
· Educación Especial (Sonderpädagogik).
Grundsätzlich hat jede Lehrkraft aufgrund ihres Hochschulabschlusses in Spanien die Lehrbefähigung für alle Fächer der sechsjährigen Primarschule, mit Ausnahme derer, für die eine bestimmte Spezialisierung im Studium gefordert wird: Hör- und Sprecherziehung, Musikerziehung und Fremdsprachenunterricht sowie Sonderpädagogik.
2. Die Ausbildung von Lehrkräften an weiterführenden und beruflichen Schulen
Eigene Studiengänge für die Ausbildung von Lehrkräften an weiterführenden und beruflichen Schulen gibt es an den spanischen Hochschulen nicht. Angehende Lehrerkräfte absolvieren zunächst ein Fachstudium, erst danach fällt die Entscheidung für den Lehrberuf.
Um die Voraussetzung für den reglementierten Beruf der Lehrkraft für Sekundarschulen (Profesor/a de Educación Secundaria) zu erfüllen, ist heute neben dem Hochschulabschluss in einer Fachwissenschaft ein einjähriges Masterstudium mit dem Abschluss des Máster Universitario de Profesorado (MUP) erforderlich. Vor Einführung der Bologna-Struktur an den spanischen Hochschulen war eine pädagogisch-didaktische Zusatzbildung an einem universitären Institut für Erziehungswissenschaften zu absolvieren. Diese konnte bis zum Schuljahr 2008/09 mit dem Certificado de Aptitud Pedagógica (C.A.P. abgeschlossen werden. Mit dem Studienjahr 2009/10 wurde der Máster Universitario de Profesorado (MUP) verpflichtend eingeführt. Die vor der Bologna-Struktur erworbenen Abschlüsse behalten ihre Berechtigungen.
Das Fachstudium beinhaltet in der Regel ein Fach. Die anschließende Zusatzausbildung in Form des Masterstudiums umfasst das Studium von Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik sowie Schulpraktika.
3. Fachwissenschaftliche Voraussetzungen für die Einstellung an öffentlichen und privaten Schulen
Die Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an staatlichen Schulen erfolgt über öffentliche Auswahlverfahren, die sogenannten "oposiciones". Nach Abschluss eines Hochschulstudiums ist, sofern es sich um einen Lehramts-Master, das C.A.P. oder eine andere, als gleichwertig anerkannte pädagogische Zusatzausbildung handelt, die Bewerbung um Teilnahme an den "oposiciones" möglich. In diesem Auswahlverfahren müssen die Teilnehmenden ihre pädagogische und fachwissenschaftliche Eignung unter Beweis stellen. Besteht eine Lehrkraft das Auswahlverfahren, ohne ein entsprechendes Fachstudium absolviert zu haben, kann sie ggf. auch auf einer "fachfremden" Stelle eingestellt werden.
Für eine Tätigkeit an Privatschulen ist ein solches Auswahlverfahren dagegen nicht erforderlich. Dafür hat das spanische Bildungsministerium Mindeststandards erlassen, die in dem Königlichen Dekret 665/2015 geregelt sind. Das Dekret regelt, welches Studium für welches Unterrichtsfach erforderlich ist. Das studierte Fach muss nicht notwendigerweise ein Unterrichtsfach an Schulen sein. Die Fächer Biologie, Chemie und Physik können zum Beispiel nach Abschluss eines entsprechenden Fachstudiums, aber ebenso nach Abschluss medizinischer, technischer oder naturwissenschaftlicher Studiengänge unterrichtet werden. So berechtigt etwa nach spanischem Recht eine tierärztliche Qualifikation, an Privatschulen naturwissenschaftliche Fächer zu unterrichten, sofern neben dem Fachstudium eine pädagogisch-didaktische Zusatzausbildung für das Lehramt absolviert worden ist.
(Stand: Februar 2024)
Zuständige Stellen in Spanien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||
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Ministerio de Educación, Cultura y Deporte Subdirección General de Títulos | Madrid | 89/48 EWG und 92/51/EWG | |||||||||||||
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Spanish Commission for Aid of Refugees: CEAR | - | ||||||||||||||
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Fundacion Agencia Nacional de Evaluación de la Calidad y Acreditacion (ANECA) | Madrid | Nationale Behörde für Akkreditierung und Qualitätskontrolle im Hochschulbereich | |||||||||||||
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Asociacion Hispano-Alemana de Ensenanzas Tecnicas | - | Zweisprachige kaufmännische Berufsausbildung nach dem deutschen dualen System | |||||||||||||
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Ministerio de Ciencia y Tecnologia | Madrid | Berufliche Anerkennung nach 89/48/EWG | |||||||||||||
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Ministerio de Educación, Cultura y Deporte. Subdirección General de Títulos, etc. - NARIC España | Madrid | ||||||||||||||
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ENIC/NARIC | Madrid | ||||||||||||||
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Consejeria de Educacion de la Generalitat de Catalunya | Barcelona | ||||||||||||||
Institut Catala de Noves Professions | Barcelona | ||||||||||||||
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