Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Polen
Hochschulwesen
Maßgeblich für die Bewertungen und Äquivalenzen polnischer Hochschulabschlüsse ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 23. Juli 1997, Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, Teil II, am 6.4. 1998.
Äquivalenzabkommen
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 23. Juli 1997
Fortentwicklung des Abkommens durch die Treffen der Ständigen Expertenkommisssion:
-
Erstes Treffen am 24./25.11.1997 in Warschau
-
Zweites Treffen am 07./08.09.1998 in Bonn
Während des 2. Treffens wurde die Teilhabe der polnischen nichtstaaatlichen Hochschulen, die den Magistergrad verleihen am Abkommen beschlossen. Bekanntmachung der Liste dieser Hochschulen im Bundesgesetzblatt, Teil II, am 27.05.1999. -
Drittes Treffen am 26./27.Oktober 2000 in Danzig
Institutionstypen
Zu Polen sind derzeit die folgenden Institutionstypen festgelegt:
- Berufshochschule
- Forschungsinstitut
- Lehrerfremdsprachenkolleg
- Lehrerkolleg
- Päpstliche Hochschule
- Priesterseminare
- Sonstige, z.T. ohne Hochschulrang
- Spezialisierte Hochschule
- Universität
Einrichtungen der Typen Berufshochschule, Forschungsinstitut, Päpstliche Hochschule, Spezialisierte Hochschule und Universität sind anerkannt. Bei den Lehrerfremdsprachenkollegs und den Lehrerkollegs handelt es sich nicht um Hochschuleinrichtungen im Sinne des polnischen Rechts.
Notensystem der Hochschulen
Weitverbreitet ist dieses Notensystem:
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
5 |
bardzo dobry |
(sehr gut) |
Maximalnote |
4,5 |
ponad dobry |
(über gut) |
|
4 |
dobry |
(gut) |
|
3,5 |
dosc dobry |
(gut genug) |
|
3 |
dostateczny |
(hinreichend) |
Unterste Bestehensnote |
2 |
niedostateczny |
(unzureichend) |
|
Im Einzelfall benutzen jedoch auch Hochschulen das neue Benotungssystem der Sekundarschulen, manchmal mit den Zwischennoten (5,5 oder 5+):
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
6 |
celujacy |
(ausgezeichnet) |
Maximalnote |
5 |
bardzo dobry |
(sehr gut) |
|
4 |
dobry |
(gut) |
|
3 |
dostateczny |
(hinreichend) |
|
2 |
dopuszczajacy |
(zulässig) |
Unterste Bestehensnote |
1 |
niedostateczny |
(unzureichend) |
|
Schulwesen
Das polnische Schulsystem seit 2017/2018 bzw. 2020/2021
Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist eine neue Bildungsreform in Kraft getreten. Das Schulsystem umfasst hiernach:
- die achtjährige Grundschule (szkola podstawowa)
sowie die folgenden weiterführenden Schulen:
- das vierjährige Allgemeinbildende Lyzeum (liceum ogolnoksztalcace)
- das fünfjährige Technikum (technikum)
- die dreijährige Berufsschule 1. Grades (szkola branzowa I stopnia) und die darauf aufbauende zweijährige Berufsschule 2. Grades (szkola branzowa II stopnia)
- die dreijährige Berufsvorbereitende Förderschule (szkola specjalna przyspasabiajaca do pracy)
Die Bildungsreform führt die Berufsschule 1. Grades und die darauf aufbauende Berufsschule 2. Grades als neue Schulform ein. An diesen Schulen nimmt die betriebliche Ausbildung eine stärkere Rolle ein.
Die Schulpflicht gilt zwischen dem siebten und achtzehnten Lebensjahr.
Das Reifezeugnis wird weiterhin getrennt vom Schulabschluss erworben. Die Zulassung zur Reifeprüfung setzt den erfolgreichen Abschluss eines Allgemeinbildenden Lyzeums, Technikums bzw. einer Berufsschule 2. Grades voraus.
Das polnische Schulsystem sieht insgesamt bis zur Reifeprüfung zwölf bzw. dreizehn Schuljahre vor.
Das polnische Schulsystem ab 1999/2000 bzw. 2002/2003
Seit dem Schuljahr 1999/2000 gliedert sich das polnische Schulsystem in
- die sechsjährige Grundschule (szkola podstawowa) und
- das dreijährige Gymnasium (gimnazjum)
Nach neun Jahren endet die allgemeine Schulpflicht.
Seit dem Schuljahr 2002/2003 gibt es die folgenden weiterführenden Schultypen:
- die zwei- oder dreijährige Berufsgrundschule (zasadnicza szkola zawodowa) oder
- das dreijährige Allgemeinbildende Lyzeum (liceum ogólnoksztalcace) oder
- das dreijährige Profillyzeum (liceum profilowane), (bisher mehrheitlich in der Form des Technischen Lyzeums (liceum techniczne)) oder
- das drei-, überwiegend vierjährige Technikum (technikum)
Der Abschluss der Berufsgrundschule berechtigt nicht zur Teilnahme an der Reifeprüfung. Mit dem Abschlusszeugnis der anderen Schultypen geht die Berechtigung zur Teilnahme an der polnischen Reifeprüfung einher. Diese wird vor einer Prüfungskommission abgelegt und es wird ein separates Reifezeugnis ausgestellt, das die Hochschulzugangsqualifikation darstellt.
Somit umfasst das neue polnische Schulsystem elf bzw. zwölf Schuljahre in der Berufsgrundschule, zwölf Schuljahre im Allgemeinbildenden Lyzeum und im Profillyzeum, sowie zwölf bzw. überwiegend dreizehn Schuljahre im Technikum, wobei sich aus der längeren Schulzeit aufgrund des berufsqualifizierenden Anteils keine positive Auswirkung auf die Hochschulzugangsqualifikation ableiten lässt.
Das polnische Schulsystem bis 1998/1999 bzw. 2004/2005 (letzte Absolventen)
Das polnische Schulsystem umfasst bis zum Erwerb des Reifezeugnisses, das die Studienbefähigung vermittelt, zwölf Schuljahre im Allgemeinbildenden Lyzeum, im Technischen Lyzeum und im Berufslyzeum, zwölf oder dreizehn Schuljahre im Technikum.
Es gliedert sich in
- die achtjährige Grundschule (szkola podstawowa) und
- das vierjährige Allgemeinbildende Lyzeum (liceum ogólnoksztalcace) oder
- das vierjährige Technische Lyzeum (liceum techniczne) oder Profillyzeum (liceum profilowane)
- die vier- oder fünfjährige Fachmittelschule (z.B. Berufslyzeum (liceum zawodowe), Technikum (technikum))
Eine Ausnahme bildet die Mittlere Berufsbildungsanstalt, an der das Reifezeugnis bereits nach elf Schuljahren erworben wird.
Notensystem der Sekundarschulen
bis 1990
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
5 |
bardzo dobry |
(sehr gut) |
Maximalnote |
4 |
dobry |
(gut) |
|
3 |
dostateczny |
(hinreichend) |
Unterste Bestehensnote |
2 |
niedostateczny |
(unzureichend) |
|
ab 1991
NOTENSKALA |
BEMERKUNGEN | ||
6 |
celujacy |
(ausgezeichnet) |
Maximalnote |
5
4 3 |
bardzo dobry
dobry dostateczny |
(sehr gut)
(gut) (hinreichend) |
|
2 |
mierny*) |
(mäßig) |
Unterste Bestehensnote |
1 |
niedostateczny |
(unzureichend) |
|
*) ab 1.9.1999: dopuszczajacy (zulässig)
Lehrerausbildung
Allgemeine Hinweise
Der Beruf des Lehrers (nauczyciel) ist in Polen reglementiert. Nauczyciel umfasst ein breiteres Berufsbild als in Deutschland und schließt in Polen zusätzlich folgende Berufe ein:
- Schulpädagogen
- Pädagogen in der Berufsberatung
- Betreuer im Kinderhaus, Kinderferienheim, Jugendklub, Internat, Hort, etc. (nauczyciel-wychowawca)
- Erzieher im Kindergarten (nauczyciel przedszkola)
- Lehrer-Bibliothekar (nauczyciel bibliotekarz)
In den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts sollte in Polen die Lehrerausbildung, einschließlich der Ausbildung der Lehrer für den Grundschulbereich, auf Hochschulniveau angehoben werden. Die entsprechenden Maßnahmen wurden eingeleitet, später aber teilweise zurückgenommen.
Nach der politischen Wende zu Beginn der 90-er Jahre bestand in Polen plötzlich ein Überangebot an Unterrichtskräften für die russische Sprache und zugleich ein Mangel an Unterrichtskräften für die Unterrichtung westlicher Fremdsprachen. Diesem Mangel sollte durch die Einrichtung dreijähriger Lehrerfremdsprachenkollegs (nauczycielskie kolegium jezykow obcych) abgeholfen werden. Die Lehrerfremdsprachenkollegs waren insofern zunächst als Provisorien zu verstehen, haben sich inzwischen aber zu einem festen Bestandteil des polnischen Lehrerbildungssystems verfestigt und als Lehrerkolleg (kolegium nauczycielskie) auch ihr Aufgabenspektrum über die Befähigung zur Unterrichtung von Fremdsprachen hinaus erweitert. Die Lehrerkollegs und Lehrerfremdsprachenkollegs haben selbst keinen Hochschulstatus, stehen aber jeweils unter der "wissenschaftlichen Obhut" einer Hochschule. Die Hochschule stellt in der Regel zusätzlich zum Abschlussdiplom des Lehrerfremdsprachenkollegs ihr Lizentiatendiplom aus. Da ein unmittelbar vergleichbares Lizentiatendiplom vielfach auch durch Studium an einer regulären Einheit der Hochschule erworben werden kann, ist das Ausbildungsniveau durch das Abschlussdiplom des Lehrerfremdsprachenkollegs (dyplom ukonczenia nauczycielskiego kolegium jezykow obcych), das Diploma Supplement (suplement do dyplomu) bzw. Studienbuch (indeks) festzustellen.
Die Lehrbefähigung auf Hochschulniveau kann durch ein Lizentiatendiplom (licencjat - erster akademischer Grad des polnischen Hochschulsystems in einer nichttechnischen Fachrichtung) als auch durch ein Magisterdiplom (magister - zweite Abschlussebene des polnischen Hochschulsystems) erlangt werden.
Die Regelstudienzeit bei den Lizentiatenstudiengängen beträgt 6 Semester, bei Magisterstudiengängen ? 10 Semester. Die Studiengänge können im Voll- oder Teilzeit (als Fern- bzw. Abendstudium), ohne entsprechender Verlängerung der Studienzeit, absolviert werden. Auf dem Lizentiaten- bzw. Magisterdiplom ist die Studienform in der Regel nicht zu erkennen. Bei den Magisterstudiengängen können auf die Regelstudienzeit auch Leistungen an nicht-hochschulischen Einrichtungen (z. B. Lehrerkollegs) voll angerechnet werden.
Traditionell gibt es in Polen keine klare Trennung zwischen Magisterabschlüssen, die für die Unterrichtstätigkeit befähigen und solchen, die einem deutschen Diplomabschluss entsprechen. Zu Beginn der 90-er Jahre wurde mit dem Magister der Erziehungswissenschaft (magister edukacji) ein eigener Abschlusstyp eingerichtet der durchgehend die Ausrichtung auf Unterricht kenntlich machen sollte. Dieser Abschlusstyp wird von den polnischen Hochschulen aber kaum genutzt, ganz überwiegend wird das einfache Magisterdiplom vergeben. Zum Teil finden sich zusätzliche Hinweise im Diplom, die die Unterrichtsorientierung kenntlich machen, zum Teil aber auch nicht. Sofern der Magisterabschluss an einer Pädagogischen Hochschule (wyzsza szkola pedagogiczna, akademia pedagogiczna) erreicht wurde, kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Lehrerabschluss handelt. Bei Universitätsabschlüssen sind ggf. Studienstruktur und Unterrichtsausrichtung durch das Diploma Supplement (suplement do dyplomu) bzw. Studienbuch (indeks) festzustellen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass in Polen jeder Magisterabschluss in einem möglichen Unterrichtsfach ggf. durch einen zusätzlichen pädagogischen Lehrgang im Umfang von mindestens 270 Stunden sowie pädagogischer Praxis von mindestens 150 Stunden den Charakter einer Lehramtsqualifikation im deutschen Sinne annehmen kann.
Das polnische Lehrerbildungssystem kennt keine eindeutig identifizierbare zweite Ausbildungsphase entsprechend der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen in Deutschland. Der Studien- oder Ausbildungsabschluss ist daher als Endprodukt im Sinne der Richtlinien 2005/36/EG zu werten. Damit ergibt sich zugleich durchgängig ein "wesentlicher Unterschied" gegenüber den deutschen Lehrerqualifikationen, der zu Ausgleichsmaßnahme im Sinne der genannten Richtlinie führen muss, soweit nicht das fragliche Defizit durch den Nachweis einschlägiger Berufstätigkeit als ausgeglichen angesehen werden kann.
Die polnische Lehrerausbildung erfolgt in der Regel in einem Unterrichtsfach und im Grundschulbereich ohne Profilierung der einzelnen Unterrichtsfächer. Zweifachausbildungen in einem Hauptfach und einem Nebenfach sind im akademischen Jahr 2004/05 in Polen auf Hochschulniveau eingeführt worden.
Unterrichtsbefähigungen für den Grundschul-/Primarbereich
Die Qualifikation für die Unterrichtung an Grundschulen kann durch den Abschluss eines dreijährigen Lehrerkollegs (kolegium nauczycielskie) und einer zweijährigen Lehrerbildungsanstalt (studium nauczycielskie, bis 1994) im tertiären Bereich aber nicht Hochschulbereich erreicht werden.
Daneben kann die Unterrichtsbefähigung für den Grundschul-, zum Teil verbunden mit dem Vorschul- bzw. dem Sekundarschulbereich, sowohl durch ein Lizentiatendiplom als auch durch ein Magisterdiplom in diversen Studiengängen erlangt werden.
Unterrichtsbefähigungen für die Sekundarstufe I
Unter der Sekundarstufe I sind nach dem neuen polnischen Schulsystem die oberen Klassen der sechsjährigen Grundschule (szkola podstawowa) und das dreijährige Gymnasium (gimnazjum) zu verstehen.
Die Unterrichtsbefähigung für die Sekundarstufe I kann sowohl durch den Abschluss eines Lehrer(fremdsprachen)kollegs als auch auf Hochschulniveau erreicht werden.
Unterrichtsbefähigungen für die Sekundarstufe II
Mit der Sekundarstufe II ist in diesem Zusammenhang der Bereich der polnischen Lyzeen und Fachmittelschulen (liceum ogolnoksztalcace, liceum profilowane, liceum zawodowe, liceum techniczne, technikum) zu verstehen. Die reguläre Unterrichtsbefähigung für diesen Bereich setzt einen Magisterabschluss voraus.
Die Berechtigung zur Unterrichtung eines theoretischen Berufsfaches (teoretyczny przedmiot zawodowy) haben darüber hinaus Inhaber des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Lizentiat licencjat, Ingenieur inzynier) in Verbindung mit einer pädagogischen Vorbereitung.
Unterrichtsbefähigungen für die Sonderschule
Unterrichtsbefähigungen für die Sonderschule werden in verschiedenen Studienrichtungen des Studiengangs Sonderpädagogik (pedagogika specjalna) sowie Psychologie mit sonderpädagogischer Fachrichtung vermittelt, ursprünglich nur auf Magister-, jetzt auch auf Lizentiatenniveau.
Ferner kann die Unterrichtsbefähigung für die Sonderschule im Bereich der polnischen Grundschule (szkola podstawowa specjalna) mit einem Lizentiaten- bzw. Lehrerkollegabschluss in Verbindung mit einem Postgraduiertenstudium bzw. Lehrgang/Kurs der Sonderpädagogik erworben werden.
Unterrichtsbefähigungen für die beruflichen Schulen
Die Unterrichtsbefähigung für die beruflichen Schulen ist mit einem Magister-, Lizentiaten-, Magisteringenieur- (magister inzynier) und Ingenieurabschluss (inzynier) und einem pädagogischen Postgraduiertenstudiengang, Lehrgang bzw. Kurs erreicht.
Des Weiteren kann die Unterrichtsbefähigung für die Berufsgrundschulen (zasadnicze szkoly zawodowe) mit dem Abschluss eines dreijährigen Lehrer(fremdsprachen)kollegs sowie bis 1994 einer zweijährigen Lehrerbildungsanstalt (studium nauczycielskie) erlangt werden.
Lehrer für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen (nauczyciel praktycznej nauki zawodu) sind darüber hinaus Absolventen der bis 1995 existierenden zwei- bzw. vierjährigen Pädagogisch-Technischen Bildungsanstalt (pedagogiczne studium techniczne), Inhaber eines Reifezeugnisses eines Technikums oder vergleichbarer Einrichtung in Verbindung mit einem pädagogischen Kurs im Umfang von mindestens 150 Stunden, einem Kurs über die Arbeitssicherheit und -hygiene sowie zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung bzw. einer Facharbeiterausbildung und schließlich Inhaber einer Meisterqualifikation (mistrz) nach Absolvierung eines pädagogischen Kurses von mindestens 150 Stunden.
Die Berechtigung zur Unterrichtung von Fremdsprachen an polnischen Grundschulen (szkola podstawowa) sowie Berufsgrundschulen (zasadnicze szkoly zawodowe) kann mit einem Reifezeugnis und dem Ablegen einer Staatsprüfung (panstwowy nauczycielski egzamin) in der jeweiligen Fremdsprache und pädagogischer Vorbereitung erreicht werden.
Lehrerbeförderungsstufen
Folgende Beförderungsstufen sind vom polnischen Lehrergesetz (Karta Nauczyciela) vorgesehen:
1. Praktikumslehrer (nauczyciel stazysta)
2. Vertragslehrer (nauczyciel kontraktowy)
3. Nominallehrer (nauczyciel mianowany)
4. Diplomlehrer (nauczyciel dyplomowany)
Bei allen vier Stufen handelt es sich um vollqualifizierte Lehrer. Ein Beförderungsverfahren findet auf Antrag des Lehrers statt. Die Mindestanwartschaft in der ersten Stufe beträgt 9 Monate, in der Stufe 2 und 3 jeweils mindestens 2 Jahre und 9 Monate. Eine Prüfung ist ausschließlich beim Vertragslehrer vorgesehen; die übrigen Stufen werden durch eine positive Beurteilung durch den Schulleiter, die Schulbehörde bzw. die für die pädagogische Betreuung zuständige übergeordnete Behörde erreicht.
Quellen:
Lehrergesetz vom 26. Januar 1982 mit späteren Änderungen
Verordnung des Ministers für Nationale Bildung vom 10. Oktober 1991
Verordnung des Ministers für Nationale Bildung und Sport vom 20. Juni 2002
Gesetz über Lehrerausbildungsstandards vom 7. September 2004
Zuständige Stellen in Polen
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||
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Towarzystwo Salezjańskie Inspektoria Krakowska | - | ||||||||||||||
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Okregove izby lekarsko-weterynaryjne | - | ||||||||||||||
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Ministerstwo Infrastruktury, Departament Architektury i Budownictwa | - | ||||||||||||||
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Krajowa Izba Lekarsko-Weterynaryjna | - | ||||||||||||||
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Biuro Uznawalnosci Wyksztalcenia i Wymiany Miedzynarodowej (bis10.2017) | - | ||||||||||||||
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Zwiazek Artystow Scen Polskich | - | ||||||||||||||
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Krajowa rada izby architektow | - | ||||||||||||||
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Okregowe rady pielegniarek i poloznych | - | ||||||||||||||
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Kosciol Chrzescijan Baptystow | - | ||||||||||||||
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Towarzystwo Rozwoju Wiedzy Niekonwencjonalnej | - | ||||||||||||||
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Izba Rzemieslnicza w Katowicach | Kattowitz | ||||||||||||||
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Willy - Brandt - Zentrum für Deutschland- und Europastudien | Breslau gegründet 2002 | ||||||||||||||
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Okregowe izby architektow | - | ||||||||||||||
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Naczelna Rada Aptekarska | - | ||||||||||||||
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Naczelna Izba Lekarska | - | ||||||||||||||
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Naczelna Izba I Poloznych (Chamber of Nurses and Midwives) | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw szkolnictwa wyzszego | - | ||||||||||||||
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Polskie Koleje Panstwowe (PKP) | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw instytucji finansowych | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw rynkow rolnych | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw budownictwa, gospodarki przestrzennej i mieszkanowej | - | ||||||||||||||
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ENIC/NARIC | - | Äquivalenzzentrum | |||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw gospodarki wodnej | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw transportu | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw turystyki | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw wewnetrznych | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw zdrowia | - | ||||||||||||||
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Ministerstwo Edukacji Narodowej Departament Ksztalcenia i Doskonalenia Nauczycieli | - | Bestätigung der Lehrerqualifikation zum Zwecke der Anerkennung im Ausland | |||||||||||||
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Centralna Komisja Egzaminacyjna | - | (gymnasiale, maturale, berufliche) Abschlussprüfungen | |||||||||||||
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Ministerstwo Kultury i Sztuki | - | ||||||||||||||
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Wojewod Dolnoslaski - Der Wojewode für Niederschlesien | Breslau | ||||||||||||||
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Zaklad Doskonalenia Zawodowego | - | ||||||||||||||
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MEN - Ministerstwo Edukacji Narodowej (Ministerium für nationale Bildung) | - | ||||||||||||||
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Kurator Oswiaty i Wychowania | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw sprawiedliwosci | - | ||||||||||||||
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Izba Architektow | - | Architekten | |||||||||||||
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Internauka | - | ||||||||||||||
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Okregowe izby aptekarske | - | ||||||||||||||
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Okregowe rady lekarskie | - | ||||||||||||||
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Naczelna Izba Pielegniarek I Poloznych | - | ||||||||||||||
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Malopolska Chamber of Craft and Entrepreneur | - | ||||||||||||||
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Instytut Mechanizacji Budownictwa i Gornictwa Skalnego | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw finansow publicznych | - | ||||||||||||||
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Ministerstwo Pracy i Polityki Spolecznej | - | Bestätigung der Sozialarbeiterqualifikation zum Zwecke der Anerkennung im Ausland | |||||||||||||
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Krajowa Izba Architektow Rzeczypospolitej Polskiej Krajowa Rada | - | ||||||||||||||
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Polska Izba Inzynierow Budownictwa | - | Bauingenieure | |||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw administracji publicznej | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw srodowiska | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw lacznosci | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw gospodarki | - | ||||||||||||||
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Minister wlasciwy do spraw kultury i ochrony dziedzictwa narodowego | - | ||||||||||||||
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Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyzszego (Ministerium der Wissenschaft und Hochschulbildung) | - | ||||||||||||||
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