Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Italien
Schulwesen
Das italienische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss dreizehn Schuljahre. Es gliedert sich in
- den zweijährigen Vorschulunterricht (Scuola materna)
- den fünfjährigen Primarschulunterricht (Scuola elementare)
- die dreijährige erste Stufe der Sekundarschule (Scuola media [inferiore])
- die fünfjährige zweite Stufe der Sekundarschule (Scuola media superiore di 2° grado) mit allgemein- sowie berufsbildenden Schulformen.
Die Schulpflicht beträgt derzeit acht Jahre. Sie beginnt mit dem sechsten Lebensjahr.
Im Zuge der ab dem Schuljahr 2001/02 eigentlich vorgesehenen Schulreform sollen die einzelnen Phasen der Schulbildung gestrafft werden. Die Schuldauer wird auf zwölf Jahre abgesenkt. Davon sollen auf den Grundschulunterricht (Istruzione primaria) sechs Jahre und auf den Sekundarschulunterricht (Istruzione secondaria) weitere sechs Jahre entfallen. Die bisherige Scuola media wird damit abgeschafft. Die Schulpflicht wird auf zehn Jahre erhöht. Sie setzt ein mit dem letzten Jahr des Vorschulunterrichts (Scuola dell'Infanzia) und endet mit der dritten Klasse der Sekundarschule. Diese Reform wurde im Frühjahr 2001 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Detaillierte Darstellung zum Schulwesen in der bisherigen Form vgl. auch das Kapitel "Das italienische Schulsystem".
Notensystem der Sekundarschulen
ab 1999
Notenskala:0 - 100 |
Maximalnote:100 |
Unterste Bestehensnote:60 |
1969 - 1998
Notenskala:0 - 60 |
Maximalnote:60 |
Unterste Bestehensnote:36 |
60 |
ottimo |
59 - 48 |
benissimo |
47 - 42 |
bene |
41 - 36 |
sufficiente |
35 - 0 |
insufficiente |
Schulreform
Das italienische Schulwesen wird nach über dreißig Jahren derzeit einer grundlegenden Reform unterzogen.
Zum Ende des Schuljahres 1998/99 wurde im Rahmen dieser Reform als Abschlussprüfung der Oberstufe der verschiedenen Sekundarschulformen erstmals statt des Esame di maturità das Esame di stato conclusivo dei corsi di studio di... (Angabe der Sekundarschulform) abgenommen.
Das Notensystem hat jetzt als Höchstnote 100 und als unterste Bestehensgrenze 60.
Im weiteren Verlauf der Schulreform sollte die Schuldauer bereits zum Schuljahr 2001/02 von jetzt dreizehn Jahren auf zwölf reduziert werden.
Die Schulpflicht soll von acht auf zehn Jahre erhöht werden. Sie soll bestehen für
- die letzte Klasse der dreijährigen Vorschule (Scuola materna)
- die sechsjährige Grundschule (Scuola elementare)
- die dreijährige Unterstufe der Sekundarschule (Scuola media).
Nach Abschluss der dreijährigen Oberstufe der Sekundarschule soll die Reifeprüfung abgelegt werden.
In Zukunft soll der Schulunterricht in zwei große Blöcke von je sechs Jahren unterteilt sein.
Die Schulreform ist im Jahr 2001 unter der neuen Regierung nicht fortgesetzt worden.
Hochschulwesen
Im Hochschulbereich werden derzeit umfangreiche Reformen durchgeführt.
-
ALTE STUDIENSTRUKTUR (bis akademisches Jahr 2000/01)
-
NEUE STUDIENSTRUKTUR (ab akademischem Jahr 2001/02)
In Folge der Bologna-Erklärung werden mit Beginn des akademischen Jahres 2001/02 gestufte Studiengänge nach der Bachelor- / Master-Struktur eingeführt. Dabei wird die alte Studienstruktur völlig aufgegeben.
Zunächst ist ein dreijähriges Studium zu absolvieren (Laurea di 1° livello), das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Hieran kann sich eine zweite Stufe mit regulär zweijähriger Dauer anschließen (Laurea specialistica). Sie bringt ebenfalls einen berufsqualifizierenden Abschluss. Erst danach ist eine Zulassung zu der Promotion (Dottorato di ricerca) möglich.
Notensystem der Hochschulen
Einzelfachprüfungen (Esami di profitto)
Notenskala:0 - 30 |
Maximalnote:30 |
Unterste Bestehensnote:18 |
Abschlussprüfung (Esame de laurea)
Notenskala:0 - 110 |
Maximalnote:110 |
Unterste Bestehensnote:66 |
Berufliche Qualifikationen mit Hochschulabschluss
Für die berufliche Anerkennung italienischer Hochschulabschlüsse in Deutschland und deutscher Hochschulabschlüsse in Italien, soweit sie unmittelbar Zugang geben zu einem im jeweiligen Land reglementierten Beruf, sind die Regelungen der sektoralen und allgemeinen Richtlinien des Rats der Europäischen Gemeinschaft zu berücksichtigen. Hierzu ist auf die Hinweise zum beruflichen Bereich im Folder 'Bewertung' bei den einzelnen Abschlüssen zu verweisen.
Insgesamt sind in Italien mehr Berufe reglementiert als in Deutschland.
Das italienische Schulsystem
DAS ITALIENISCHE SCHULSYSTEM BIS 1998
Inhaltsübersicht
1. DIE GLIEDERUNG DES SCHULWESENS
2. DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN UND SCHULFORMEN
2.1 Die Primarstufe
2.2 Der Sekundarbereich
2.2.1 Die Mittelschule
2.2.2 Das allgemeinbildende Lyzeum
2.2.3 Die allgemein- und berufsbildende Sekundarschulformen
2.2.3.1 Das Istituto tecnico (Technisches Institut)
2.2.3.2 Die Berufsfachschulen (Istituti professionali)
2.2.3.3 Die Ausbildungsstätte für das Lehramt an Grundschulen (Istituto magistrale)
2.2.3.4 Die Schule für Kindergärtner/-innen (Scuola magistrale)
2.2.3.5 Die Schule für bildende Kunst (Istituto d'arte)
2.2.3.6 Die beruflichen Ausbildungszentren (Centri di Formazione Professionale)
3. DER HOCHSCHULZUGANG
4. VERGLEICHSEMPFEHLUNGEN
4.1 Der allgemeinbildende Bereich
4.1.1 Der Vorschul- und Grundschulbereich
4.1.2 Der allgemeinbildende Sekundarbereich
4.2 Der allgemein- und berufsbildende Bereich
4.2.1 Das Istituto tecnico
4.2.2 Das Istituto professionale
4.2.3 Das Istituto magistrale
4.2.4 Die Scuola magistrale
4.2.5 Das Istituto d'arte
4.2.6 Das Centro di formazione professionale
4.3 Der Hochschulzugang
5. DIE NOTENSKALA UND DIE UMRECHNUNG
1. Die Gliederung des Schulwesens
Die Rechtsverhältnisse des italienischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulsystems sind durch Gesetze und Präsidialdekrete geregelt, die bei der Darstellung der Schulstufen und Schulformen im einzelnen aufgeführt sind. Diese gesetzlichen Regelungen gelten sowohl für die staatlichen als auch für die privaten Schulen, deren Anteil im Pflichtschulbereich und bei den pädagogischen Fachschulen (Vorschul- und Grundschullehrerausbildung) recht hoch ist.
Das italienische Schulwesen erstreckt sich über insgesamt dreizehn Jahre. Es ist in die folgenden Schulstufen und -formen gegliedert:
-
den Primarbereich mit
- dem Kindergarten/Vorschule (Scuola Materna) - 2 Jahre
- der Grundschule (Scuola Elementare) [5 Jahre] -
den Sekundarbereich mit
- der Mittelschule (Scuola media/Scuola secondaria inferiore) als erster Stufe (Pflichtschulbereich) [3 Jahre]
- der Sekundarschule zweiten Grades (Scuola secondaria di secondo Grado/Scuola secondaria superiore) [3-5 Jahre] als zweiter Stufe mit
- den allgemeinbildenden Formen - Gymnasien (Liceo scientifico, Liceo linguistico, Liceo classico) [5 Jahre]
- dem Musischen Gymnasium (Liceo Artistico) [4 Jahre]
- den allgemein- und berufsbildenden Formen (Istituto tecnico, Istituto professionale) [5 Jahre]
- der Ausbildungsstätte für das Lehramt an Grundschulen (Istituto magistrale) [4 Jahre]
- der Ausbildungsstätte für Vorschulerzieher/-innen (Scuola magistrale) [3 Jahre]
- der Schule für bildende Kunst (Istituto d'arte) [3-5 Jahre]
- der rein berufsbildenden Form der Zentren beruflicher Ausbildung (Centro di formazione professionale) [2-3 Jahre]
2. Die einzelnen Schulstufen und Schulformen
2.1 Die Primarstufe
2.2 Der Sekundarbereich
2.2.1 Die Mittelschule
2.2.2 Das allgemein bildende Lyzeum
2.2.3 Die allgemein- und berufsbildende Sekundarschulformen
2.2.3.1 Das Istituto tecnico (Technisches Institut)
2.2.3.2 Die Berufsfachschulen (Istituti professionali)
2.2.3.3 Die Ausbildungsstätte für das Lehramt an Grundschulen (Istituto magistrale)
2.2.3.4 Die Schule für Kindergärtner/-innen (Scuola magistrale)
2.2.3.5 Die Schule für bildende Kunst (Istituto d'arte)
2.2.3.6 Die beruflichen Ausbildungszentren (Centri di Formazione Professionale)
2.1 Die Primarstufe
Die Primarstufe umfasst den freiwilligen zweijährigen Vorschulunterricht im Kindergarten (Scuola materna) und den Unterricht in der Grundschule (Scuola elementare oder Scuola primaria). Die Grundschule ist fünfjährig. Sie bildet zusammen mit der nachfolgenden ersten Stufe der Sekundarschule den Pflichtschulbereich. Die Bildungsziele der Grundschule, die in dem Präsidialdekret Nr. 503 vom 14.6.1955 festgelegt sind, bestimmen zum einen verbindlich den Grad der Ausbildung, den jeder Schüler zu erreichen hat, zum anderen zeigen sie - durch eine Reihe von Anleitungen, mehr richtungweisend als maßgebend - mögliche Wege zur Erreichung dieses Unterrichtszieles. Diese "Anleitungen" zur Grundschulerziehung sind - unter Berücksichtigung zeitbedingter Erziehungs- und Unterrichtsprobleme - gedanklich stark den humanistischen und christlichen Traditionen verpflichtet und von der Montessori-Pädagogik geprägt.
Mit Dekret Nr. 1254 vom 24.12.1957 wurde die fünfjährige Grundschule in zwei Zyklen (Ciclo) unterteilt: der erste Zyklus umfaßt die Klassen 1 und 2, der zweite die Klassen 3, 4 und 5.
Die Lehrpläne für den ersten Zyklus sind allgemein gehalten und noch nicht nach Fächern differenziert. Erst im zweiten Ciclo kommt es zu einer Aufteilung des Unterrichts in einzelne Fächer. Die Unterrichtsfächer sind:
-
Katholische Religion
-
Geschichte
-
Erdkunde
-
Mathematik
-
Naturkunde
-
Italienisch
-
Zeichnen und Schreiben
-
Singen
-
Turnen
-
Handarbeit und Werken
-
Kulturkunde
Die Unterrichtspläne sind jeweils für einen ganzen Zyklus vorgegeben; ihre Aufteilung in Jahrespläne für die einzelnen Klassen ist in das Ermessen des Lehrers gestellt.
In der Grundschule wurden mit dem Gesetz Nr. 517 (1977) die Prüfung für den Übergang vom ersten zum zweiten Zyklus (nach dem 2. Schuljahr) sowie für den Aufstieg von einer Klasse in die nächsthöhere abgeschafft. An ihre Stelle ist ein internes Benotungsverfahren getreten, das eine Nichtversetzung nur in Ausnahmefällen - etwa bei Unterbrechung des Schuljahres durch längere Krankheit - möglich macht. Mit dem gen. Gesetz wurde auch auf eine Benotung von Schülerleistungen verzichtet. Stattdessen wird für jeden Schüler ein Personalbogen (Scheda personale dell'alunno) geführt, der über seine individuelle Entwicklung Auskunft gibt.
2.2 Der Sekundarbereich
Der Sekundarbereich umfasst die allgemein bildende dreijährige Mittelschule (Scuola media) als erste obligatorische Stufe und fächert sich anschließend in die fünfjährigen Gymnasien (Licei), die drei- bis fünfjährigen allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie den zwei- bis dreijährigen Berufsbildungsbereich auf.
2.2.1 Die Mittelschule
Die Mittelschule (Scuola media) als Sekundarstufe I ist dreijährig. Ihre Ziele sind durch Gesetz Nr. 1859 vom 31.12.1962 geregelt. Die Unterrichtsfächer sind der nachstehenden Stundentafel zu entnehmen.
Stundentafel - Mittelschule (Scuola media)
Fächer |
1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse | |
A. Pflichtfächer | ||||
I. | Religion | 1 | 1 | 1 |
II. | Italienisch | 6 | - | 5 |
Italienisch (verbunden mit lateinischen Grundkenntnissen) | - | 9 | - | |
Geschichte mit Staatsbürgerkunde, Geographie | 4 | 4 | 4 | |
III. | Fremdsprache | 2 | 3 | 3 |
IV. | Mathematik | 3 | 3 | 3 |
Naturkunde | 2 | 2 | 3 | |
V. | Kunsterziehung | 2 | 2 | 2 |
VI. | Technischer Unterricht | 2 | - | - |
VII. | Musik | 1 | - | - |
VIII. | Sport | 2 | 2 | 2 |
Summe Pflichtfächer |
25 | 26 | 23 | |
B. Wahlfächer | ||||
IX. | Latein | - | - | 4 |
X. | Technischer Unterricht | - | 2 | 3 |
XI. | Musik | - | 1 | 1 |
Die Versetzung von der ersten in die zweite Klasse sowie von der zweiten in die dritte Klasse erfolgt aufgrund eines Dossiers (Scheda), in dem vom Lehrer begründete verbalisierte Beurteilungen für jedes einzelne Fach eingetragen werden. Die Scheda dell'alunno hat das Schulzeugnis (Pagella) abgelöst. Das Schulzeugnis der Mittelschule, das Diploma di licenza media (auch: Licenza media inferiore), wird nach Bestehen einer Prüfung in den Pflichtfächern erteilt und eröffnet den Zugang zu allen Bildungseinrichtungen der zweiten Stufe im Sekundarbereich.
2.2.2 Das allgemein bildende Lyzeum
Allgemein bildende Formen der Sekundarschulen (Sekundarstufe II) sind die fünfjährigen Licei (Gymnasien):
Liceo classico - Altsprachliches Gymnasium
Liceo linguistico - Neusprachliches Gymnasium
Liceo scientifico - Naturwissenschaftliches Gymnasium
sowie das vierjährige
Liceo artistico - Musisches Gymnasium
Das Lyceum (Liceo) als allgemein bildende Form der Sekundarstufe II hat die Aufgabe, die Schüler auf den Eintritt in den tertiären Bereich (wissenschaftliches Hochschulstudium oder berufsorientierte tertiäre Ausbildung) vorzubereiten. Gemäß Gesetz Nr. 910 vom 11.12.1969 eröffnet das jeweils dem Schultyp entsprechende Reifezeugnis Diploma di maturità eines Liceo classico, eines Liceo linguistico und eines Liceo scientifico den Hochschulzugang zu allen Fakultäten (allgemeine Hochschulreife).
Das Musische Gymnasium (Liceo artistico) führt zwei vierjährige Zweige, von denen der Zweig A (sezione A) überwiegend künstlerisch-praktisch ausgerichtet ist und nach Abschluss den Übergang in die italienischen Accademie di Belle Arti ermöglicht, während der Zweig B (sezione B) einen ausreichend theoretisch fundierten Unterricht vermittelt und nach Abschluss durch die Maturità artistica zu einer fachgebundenen Hochschulreife für Architektur führt.
Wird anschließend noch durch den erfolgreichen Besuch eines einjährigen Corso integrativo (Ergänzungskurs) ein Attestato di idoneità (Eignungszeugnis) erworben, so liegt auch hierbei eine allgemeine Hochschulreife vor.
Eingangsvoraussetzung für die allgemein bildenden Licei ist das Abschlusszeugnis der Scuola media, die Licenza media inferiore. Aufnahmeprüfungen werden nicht abgenommen.
Die einzelnen Unterrichtsfächer und ihre Verteilung sind aus den nachstehenden Stundentafeln ersichtlich. Dabei ist, insbesondere beim Liceo classico, noch auf die alte Aufteilung des Unterrichts in zwei Zyklen, die gymnasiale Unterstufe (ginnasio - 2 Jahre) und die gymnasiale Oberstufe (liceo - 3 Jahre) zu verweisen.
Stundentafel - Altsprachliches Gymnasium
(Ginnasio superiore/Liceo classico)
Fächer |
Gymnasiale Unterstufe (Ginnasio superiore) |
Gymnasiale Oberstufe | |||
|
IV |
V |
I |
II |
III |
Italienisch |
5 |
5 |
4 |
4 |
4 |
Latein |
5 |
5 |
4 |
4 |
4 |
Griechisch |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
Fremdsprache |
4 |
4 |
- |
- |
- |
Geschichte |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
Geographie |
2 |
2 |
- |
- |
- |
Philosophie |
- |
- |
3 |
3 |
3 |
Naturkunde, Chemie, Geographie |
- |
- |
4 |
3 |
2 |
Mathematik |
2 |
2 |
3 |
2 |
2 |
Physik |
- |
- |
- |
2 |
3 |
Kunstgeschichte |
- |
- |
1 |
1 |
2 |
Religion |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Summe Fächer |
27 |
27 |
28 |
28 |
29 |
Stundentafel - Neusprachliches Gymnasium
(Liceo linguistico)
Gymnasiale Unterstufe |
Gymnasiale Oberstufe | |||||
Fächer und Fächergruppe |
I |
II |
Fächer und Fächergruppe |
III |
IV |
V |
Religion |
1 |
1 |
Religion |
1 |
1 |
1 |
Italienisch |
4 |
4 |
Italienisch |
4 |
4 |
4 |
Latein |
3 |
|||||
Kunstgeschichte |
1 |
1 |
Kunstgeschichte |
1 |
1 |
1 |
Geschichte, Staatsbürgerkunde und Geographie |
3 |
3 |
Geschichte, Staatsbürgerkunde |
2 |
2 |
2 |
Philosophie, Psychologie und Sozialkunde |
3 |
3 |
3 | |||
1. Fremdsprache |
5 |
5 |
1. Fremdsprache |
5 |
5 |
5 |
2. Fremdsprache |
6 |
6 |
2. Fremdsprache | 5 | 5 | 5 |
Mathematik/Physik |
3 |
3 |
Mathematik/Physik | 3 | 3 | 3 |
Naturkunde/ Allg. Geographie und Wirtschaftsgeographie |
2 |
2 |
2 | |||
Sport |
2 |
2 |
Sport |
2 |
2 |
2 |
Summe |
28 |
28 |
Summe (ohne Wahlfach) |
28 |
28 |
28 |
Wahlfächer: (ein Fach ist auszuwählen) |
||||||
Latein/3. Fremdsprache | 2 | 2 | 2 | |||
Recht, Wirtschaftslehre, ausl. Einrichtungen | 2 | 2 | 2 | |||
Informatik | 2 | 2 | 2 |
Stundentafel - Naturwissenschaftliches Gymnasium
(Liceo scientifico)
Fächer |
I |
II |
III |
IV |
V |
Italienisch | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 |
Latein | 4 | 5 | 4 | 4 | 3 |
Fremdsprache | 3 | 4 | 3 | 3 | 4 |
Geschichte | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 |
Geographie | 2 | - | - | - | - |
Philosophie | - | - | 2 | 3 | 3 |
Naturkunde, Chemie und Geographie | - | 2 | 3 | 3 | 2 |
Physik | - | - | 2 | 3 | 3 |
Mathematik | 5 | 4 | 3 | 3 | 3 |
Zeichnen und Kunstgeschichte | 1 | 3 | 2 | 2 | 2 |
Religion | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Summe |
25 |
27 |
28 |
29 |
30 |
Stundentafel - Musisches Gymnasium
(Liceo artistico)
Fächer |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr | ||
Künstlerische Fächer |
Zweig A |
Zweig B |
Zweig A |
Zweig B | ||
Figuren-Zeichnen | 10 | 6 | 8 | 4 | 8 | 4 |
Ornament-Zeichnen | 10 | 6 | 8 | 4 | 8 | 4 |
Figuren-Modellieren | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Ornament-Modellieren | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Geometrisches Zeichnen | 4 | 3 | - | - | - | - |
Perspektive | - | - | 4 | 4 | 4 | 4 |
Einführung i. d. Architektur | - | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Anatomie | - | - | 2 | 2 | 2 | 2 |
Summe |
24 |
25 |
34 |
26 |
34 |
26 |
Allgemein bildende Fächer | ||||||
Literatur u. Geschichte | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Kunstgeschichte | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Mathematik u. Physik | 4 | 4 | - | 4 | - | 5 |
Naturkunde, Chemie und Geographie | 3 | 3 | - | 2 | - | - |
Religion | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Summe |
15 |
15 |
9 |
15 |
10 |
15 |
Das Schuljahr in der Sekundarstufe II ist in Trimester aufgeteilt. Am Ende eines jeden Trimesters werden Zeugnisse vergeben. Die Jahresnote in den einzelnen Fächern wird an den Sekundarschulen, in denen regelmäßig Klassenarbeiten zu schreiben sind, als Durchschnittsnote aus den schriftlichen und mündlichen Leistungen festgesetzt. Am Ende des Schuljahres berät die Klassenkonferenz über die Versetzung der Schüler. Die Notenskala für die Einzelfachbewertung reicht von 0 bis 10, wobei 10 die Höchstnote darstellt. Die unterste Bestehensnote ist 6. Die Leistungsbewertung im Abschlusszeugnis erfolgte bis 1968 ebenfalls nach dieser Notenskala. Seit 1969 erfolgt die Leistungsbewertung im Abschlußzeugnis in Form einer Gesamtdurchschnittsnote nach der Notenskala von 0 - 60 (mit der Maximalnote 60 und der untersten Bestehensnote 36).
Im Jahre 1969 wurde die gesamte Sekundarbildung liberalisiert. Die Auswahlverfahren zwischen Ginnasio und Liceo am altsprachlichen Gymnasium wurde abgeschafft (Ministerialdekret vom 20.1.1969). Im gleichen Jahr trat eine neue Reifeprüfungsordnung in Kraft (Gesetz Nr. 119 vom 5.4.1969), mit der die Anforderungen für jeden Abiturienten auf zwei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen beschränkt wurden. Schriftlich wird Italienisch und ein für den jeweiligen Schultyp charakteristisches Fach geprüft. In vier weiteren Fächern muß sich der Abiturient auf eine mündliche Prüfung vorbereiten. In welchem Fach er außerdem geprüft wird, bestimmt die Prüfungskommission erst kurz vor dem Examen.
Seit 1969 werden auf den Reifezeugnissen die einzelnen Fächer nicht mehr mit den jeweils erzielten Noten aufgeführt, sondern es wird nur noch eine Gesamtdurchschnittsnote angegeben.
2.2.3 Die allgemein- und berufsbildende Sekundarschulformen
Berufliche Qualifikationen unterhalb des Hochschulbereichs werden in Italien hauptsächlich durch schulische Ausbildungen erlangt. Daher besteht neben den allgemeinbildenden Lyzeen die Form der allgemein- und berufsbildenden Sekundarschule. Dieser Schultyp umfasst wie das allgemein bildende Lyzeum fünf Schuljahre. Eingangsvoraussetzung ist auch hier der Abschluss der Scuola media, die Licenza media inferiore. Aufnahmeprüfungen werden nicht abgehalten.
Ziel der allgemein- und berufsbildenden Sekundarschule ist auf der einen Seite die Erweiterung der Allgemeinbildung bis hin zur Hochschulreife und auf der anderen Seite die Vermittlung einer beruflichen Qualifikation, die den direkten Zugang in die Arbeitswelt ermöglicht. Zu den allgemein- und berufsbildenden Sekundarschulformen gehören das Istituto tecnico, das Istituto professionale, das Istituto magistrale und die Scuola magistrale.
2.2.3.1 Das Istituto tecnico (Technisches Institut)
Das fünfjährige Istituto tecnico ist eine selbständige Lehranstalt, in deren ersten beiden Jahren (Biennio) die Schüler eines Hauptzweiges nach einem einheitlichen Curriculum mit schwerpunktmäßig allgemein bildenden Fächern unterrichtet werden. In den drei darauf folgenden Jahren (Triennio) erfolgt die Spezialisierung in einem bestimmten Berufszweig. Das Abschlusszeugnis eines Istituto tecnico, das Diploma di maturità tecnica, vermittelt gemäß dem Bildungsziel dieser Schulform eine Doppelqualifikation, die allgemeine Hochschulreife und gleichzeitig eine berufliche Qualifikation.
Die Technischen Institute werden in acht Hauptfachrichtungen eingeteilt:
Technische Institute für Luftfahrt (Istituto tecnico aeronautico)
Technische Institute für Wirtschaft (Istituto tecnico agrario)
Technische Institute für Wirtschaft und Handel (Istituto tecnico commerciale)
Technische Institute für Mädchen (Istituto tecnico femminale)
Technische Institute für Geodäten (Istituto tecnico per geometri)
Technische Institute für Industrie (Istituto tecnico industriale)
Technische Institute für Schiffahrt (Istituto tecnico nautico)
Technische Institute für Tourismus (Istituto tecnico per il turismo)
Innerhalb dieser Fachrichtungen bestehen zahlreiche Schwerpunktprofilbereiche.
Die Istituti tecnici sind hauptsächlich Vollzeitschulen. Aufgrund von Runderlassen (vom 10.4.1964 - Nr. 147 -, vom 11.11.1966 - Nr. 1760 - und vom 8.11.1967 - Nr. 397 -) wurden jedoch auch Abteilungen für Arbeiterstudenten (Lavatori studenti) eingerichtet, die die gleiche Ausbildung in Teilzeitform anbieten. Die Ausbildungsdauer für Arbeiterstudenten beträgt an den Technischen Instituten für Handel und für Geodäsie 5 Jahre, an den Technischen Instituten für Industrie 6 Jahre. Mit der Abschlußprüfung erhalten die Absolventen die gleichen Berechtigungen wie beim Besuch von Vollzeitschulen.
Die Verteilung der allgemein bildenden und berufsbildenden Fächer auf das 9. - 13. Schuljahr eines Technischen Instituts für Industrie ist der nachfolgenden Stundentafel zu entnehmen. Ausgewählt wurde die Fachrichtung Elektrotechnik.
Stundentafel der für alle Schwerpunktprofilbereiche verbindlichen Fächer eines Technischen Instituts für Industrie (Istituto tecnico industriale)
[ohne die Spezialisierungsfächer im 3. - 5. Jahr]
Fächer |
I |
II |
III |
IV |
V |
Religion (bzw. altern. Unterricht) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Italienisch | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 |
Geschichte und Staatsbürgerkunde | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Geographie | 3 | - | - | - | - |
Mathematik (einschl. Informatik) | 5 | 5 | - | - | - |
Physik und physikal. Praktikum | 4 | 4 | - | - | - |
Geowissenschaften | 3 | 3 | - | - | - |
Biologie | - | - | - | - | - |
Chemie und chemisches Praktikum | 3 | 3 | - | - | - |
Technologie und techn. Zeichnen | 3 | 6 | - | - | - |
Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 |
Rechts- und Wirtschaftskunde | 2 | 2 | - | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Summe |
36 |
36 |
11 |
13 |
12 |
|
+ Spezialisierungsfächer |
Stundentafel für die Spezialisierung im Schwerpunkt Elektrotechnik und Automatisation eines Technischen Instituts für Industrie (Istituto tecnico industriale)
(gem. Ministerialdekret vom 9.3.1994)
Fächer |
III |
IV |
V |
Mathematik | 4 (1) | 3 | 3 |
Mechanik und Maschinen | 3 | - | - |
Elektrotechnik (einschl. prakt. Übungen) | 6 (3) | 5 (3) | 6 (3) |
Elektronik | 4 (2) | 3 | - |
Automationssysteme | 4 (2) | 4 (2) | 5 (3) |
Elektrische Anlagen | - | 3 | 5 |
Technologien, Technisches Zeichnen und Projektierung | 4 (3) | 5 (4) | 5 (4) |
Summe |
36 (10) |
36 (9) |
36 (10) |
Die Anzahl der Stunden für die praktischen Übungen sind in Klammern angegeben.
2.2.3.2 Die Berufsfachschulen (Istituto professionali)
Die Istituti professionali als Berufsfachschulen sollen in erster Linie eine berufliche Erstqualifikation vermitteln. Sie bereiten daher auf unterschiedliche Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen von Industrie, Handwerk, Handel, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe, Schiffahrt und Sozial- und Familienpflege vor.
Anders als in den Istituti tecnici (vgl. Ziffer 2.2.3.1) steht in der ersten Phase der Ausbildung an den Istituti professionali der Erwerb der beruflichen Qualifikation im Vordergrund. Der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern wird erst in der zweiten Phase stärker betont, die neben einer höherwertigen beruflichen Qualifikation eine Vertiefung der Allgemeinbildung zum Ziel hat, so daß auch das Abschlußzeugnis des Istituto professionale - das Diploma di maturità professionale - neben der beruflichen Qualifikation die allgemeine Hochschulreife vermittelt.
Die erste Phase der Ausbildung am Istituto professionale ist in der Regel dreijährig. Eine Ausnahme bildeten hier früher die landwirtschaftlichen Berufsfachschulen (Istituti professionali per l'agricoltura), deren erste Phase zweijährig war.
Seit dem Schuljahr 1995/96 beträgt die Dauer der ersten Phase in allen Fachrichtungen drei Jahre. Diese erste Phase schließt ab mit der staatlichen Prüfung zum Erwerb des Diploma di qualifica, das eine berufliche Erstqualifikation vermittelt, die den Eintritt in das Berufsleben ermöglicht.
Inhaber eines Diploma di qualifica können - je nach der Dauer der vorhergehenden Ausbildung - nach erfolgreich abgelegter Einstufungsprüfung in die dritte oder vierte Klasse eines Istituto tecnico überwechseln. Außerdem haben sie Zugang zu der zweiten, in der Regel zweijährigen Phase der Ausbildung am Istituto professionale, die mit dem Erwerb des Diploma die maturità professionale abschließt.
Istituti professionali existieren für die folgenden Berufsfelder:
Landwirtschaft und Gartenbau - Istituto professionale per l'agricoltura
Hotel- und Gaststättengewerbe - Istituto professionale alberghiero
Nahrungsmittelproduktion - Istituto professionale per l'alimentazione
Holzbearbeitung und Instrumentenbau - Istituto professionale per l'artigianato liutario e del legno
Film- und Fernsehtechnik - Istituto professionale per la cinematografia e la televisione
Wirtschaft und Handel - Istituto professionale per il commercio
Frauenberufe - Istituto professionale feminile
Industrie, Handwerk, Schiffahrt - Istituto professionale per l'industria e l'artigianato
sowie für paramedizinische Berufe
Innerhalb der einzelnen Berufsfelder werden eine Reihe von Schwerpunktprofilbereichen angeboten; bei den Istituti professionali per l'industria e l'artigianato haben die Schüler die Wahl zwischen acht Fachrichtungen und ca. vierzig Fachrichtungen.
Durch Dekret der Kultusministers vom 24.4.1992 ist die folgende Stundentafel für den Unterricht des ersten Zyklus an den Istituti professionali bis zum Diploma di qualifica erlassen worden.
Stundentafel für das Istituto professionale
Fächer |
I |
II |
III |
Allgemein bildende Fächer | 12 - 15 je nach Fachrichtung | ||
Italienisch | 5 | 5 | |
Geschichte | 2 | 2 | |
Rechtskunde und Wirtschaftslehre | 2 | 2 | |
Mathematik und Informatik | 4 | 4 | |
Geowissenschaften und Biologie | 3 | 3 | |
Sport | 2 | 2 | |
Religionslehre (freiwillig) | 1 | 1 | |
Berufsbezogene Fächer |
14 |
14 |
21 - 24 je nach Fachrichtung |
Vertiefungsfächer |
4 |
4 |
4 |
Gesamtstundenzahl |
40 |
40 |
40 |
Bei diesen neuen Stundentafeln und Lehrplänen hat das italienische Kultusministerium nur den Bereich der allgemein bildenden Unterrichts fixiert. Die berufsbezogenen Unterrichtsfächer und die Vertiefungsfächer werden nach Absprache mit den Oberschulämtern in den einzelnen Regionen und den Schulzentren der Kommunen von den Schülern selbst ausgestaltet. Das Curriculum ist gemäß Beschluss vom 15.2.1993 ab dem Schuljahr 1995/96 umzusetzen. Gegenüber den bisher gültigen Lehrplänen wurden die Fächer Informatik und Fremdsprache neu eingeführt.
Der Beschluss vom 24.4.1992 legt auch die Berechtigungen, die aus dem erfolgreichen Abschluss der zweiten Klasse eines Istituto professionale und aus dem Erwerb des Diploma di qualifico resultieren, neu fest.
Mit dem Abschluss der zweiten Klasse eines Istituto professionale kann der Schüler
- die dritte Klasse eines Istituto professionale besuchen
- nach Ablegen einer Eignungsprüfung in die dritte Klasse eines Gymnasiums (Liceo) oder eines Istituto tecnico überwechseln.
Der Inhaber eines Diploma di qualifica ist berechtigt
- den erlernten Beruf auszuüben.
- sich an einem Istituto professionale für den Corso post-qualifica einzuschreiben, der zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife führt.
- nach Ablegen einer Einstufungsprüfung die vierte Klasse eines Gymnasiums (Liceo) oder eines Istituto tecnico zu besuchen.
Die Lehrpläne und Stundentafeln für die zweijährigen Corsi post-qualifica der Istituti professionali sind mit Beschluß vom 15.4.1994 neu geregelt worden. Im Unterschied zu dem Lehrplan für die erste Stufe bis zum Diploma di qualifica sind auch die berufsbezogenen Lernbereiche genau festgelegt.
Die Lehrpläne gliedern sich in
a) einen allgemein bildenden Bereich, der für alle Fachrichtungen gleichermaßen verbindlich ist (15 Wochenstunden = 900 Stunden pro Jahr)
b) einen berufsbezogenen Lernbereich je nach Fachrichtung (15 Wochenstunden = 900 Stunden pro Jahr)
c) einen berufspraktischen Bereich, der in enger Zusammenarbeit mit der Region ausgestaltet wird (10 - 15 Wochenstunden = 300 - 450 Stunden pro Jahr).
Als Beispiel wird die ab Schuljahr 1995/96 geltende Stundentafel für den Corso post-qualifica im Bereich Landbau wiedergegeben
Stundentafel für den Corso post-qualifica im Bereich Landbau (Schuljahr 1995/96)
Fächer |
IV |
V |
Allgemein bildende Fächer | ||
Italienisch | 4 | 4 |
Geschichte | 2 | 2 |
Mathematik | 3 | 3 |
Fremdsprache | 3 | 3 |
Sport | 2 | 2 |
Religionslehre (freiwillig) | 1 | 1 |
Gesamtstundenzahl |
15 |
15 |
Berufsbezogener Bereich | ||
Angewandte Ökologie | 3 | 3 |
Produktionstechniken | 4 | 4 |
Agrarwirtschaftliche Fächer | ||
- Rechnungswesen und Betriebsleitung | 3 | 3 |
- Agrarwirtschaft | 2 | 3 |
Marketing | - | 2 |
Rechts- und Gesetzeskunde | 3 | 3 |
Gesamtstundenzahl |
15 |
18 |
Berufspraktischer Bereich: |
350 - 450 Stunden pro Jahr |
2.2.3.3 Die Ausbildungsstätte für das Lehramt an Grundschulen (Istituto magistrale)
Von der Zielsetzung her - der Vermittlung einer berufsqualifizierenden Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen - ist das Istituto magistrale als dem Fachschulbereich zugehörig einzuordnen. Eine stark allgemein bildende Orientierung des Lehrplans rechtfertigt jedoch auch eine Zuordnung zum allgemein bildenden Sekundarbereich. Das Istituto magistrale stellt somit eine Mischform des berufs- und des allgemeinbildenden Sekundarbereichs dar.
Die Ausbildung der Lehrer für die italienischen Grundschulen (Scuole Elementari) an den Istituti magistrali, die auf der Mittelschule (Licenza media inferiore) aufbauen, ist vierjährig.
Die allgemein bildenden Fächer überwiegen in den ersten beiden Jahren. Erst ab dem zweiten Jahr und verstärkt ab dem dritten Jahr setzt der berufsspezifische Unterricht ein. Das Abschlusszeugnis dieser Schule, das Diploma di maturità magistrale ist berufsqualifizierend und berechtigt zur Anstellung im Grundschuldienst (Lehrbefähigung für Primarschulen). Mit dem Zeugnis ist außerdem die Berechtigung zur Aufnahme eines Lehramtsstudiengangs in geisteswissenschaftlichen Fächern an den Lehrerfakulltäten (Facoltà di magistero) der italienischen Universitäten verbunden. Über einen zusätzlichen einjährigen Ergänzungskurs (Anno [Corso] integrativo) mit den Pflichtfächern Italienisch, Geschichte, Philosophie, neuere Mathematik und einem weiteren Wahlfach kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden (Gesetz Nr. 910/1969).
Mit dem Schuljahr 1996/97 wurde durch die Einrichtung eines Studienganges für das Lehramt an Vor- und Grundschulen (Gesetz Nr. 471 vom 31.07.1996) die Grundschullehrerausbildung in den Hochschulbereich überführt.
Die Aufteilung der Unterrichtsfächer auf die einzelnen Schuljahre und die Anzahl der vorgeschriebenen Wochenstunden ist der nachstehenden Tafel zu entnehmen.
Stundentafel für die Lehrerbildungsanstalt (Istituto magistrale)
Unterrichtsfächer |
I |
II |
III |
IV |
Religion | 1 | 2 | 2 | 1 |
Italienisch | 4 | 4 | 4 | 4 |
Latein | 5 | 2 | 2 | 3 |
Fremdsprache | 4 | 4 | - | - |
Philosophie und Pädagogik | - | 3 | 3 | 4 |
Psychologie | - | 1 | 1 | - |
Geschichte und Geographie | 4 | 4 | 4 | 3 |
Naturkunde, Chemie und Geographie | 3 | 3 | 3 | 3 |
Mathematik und Physik | 4 | 3 | 4 | 4 |
Zeichnen und Kunstgeschichte | 2 | 2 | 2 | 2 |
Chorgesang | 1 | 1 | 1 | 1 |
Sport | 2 | 2 | 3 | 3 |
Musikinstrument (fakultativ) | 2 | 2 | 2 | 2 |
Gesamtstundenzahl |
32 |
33 |
31 |
30 |
2.2.3.4 Die Schule für Kindergärtner/-innen (Scuola magistrale)
Die Scuola magistrale, die auf den Beruf eines Kindergärtners/einer Kindergärtnerin (Lehrer/-in für den Vorschulunterricht) vorbereitet, ist traditionsgemäß eine Schule für Mädchen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 903/1977 wurde die zumindest theoretische Möglichkeit geschaffen, auch jungen Männern den Zugang zu diesem Beruf zu eröffnen.
Die Scuola magistrale baut auf der abgeschlossenen Mittelschulausbildung (Voraussetzung: Licenza media inferiore) auf und führt nach einem insgesamt dreijährigen allgemein bildenden und pädagogisch-didaktischen Unterricht zum Erwerb des Abschlusszeugnisses Diploma di abilitazione di Maestro/-a del Grado Preparatorio (Zeugnis über die Befähigung zum Lehrer/ zur Lehrerin für den Vorschulunterricht). Dieses Abschlussdiplom der Scuola magistrale berechtigt zum Vorschulunterricht an der Scuola materna, in der die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen vor Eintritt in die Grundschule betreut wird. In den ersten beiden Jahren weist der Lehrplan einer Scuola magistrale überwiegend allgemein bildende Fächer auf. Eine Fremdsprache wird an dieser Schule nicht unterrichtet.
Mit dem Schuljahr 1996/97 wurde durch die Einrichtung eines Studienganges für das Lehramt an Vor- und Grundschulen (Gesetz Nr. 471 vom 31.07.1996) die Grundschullehrerausbildung in den Hochschulbereich überführt.
Stundentafel der Schule für Kindergärtner/-innen (Scuola magistrale)
Unterrichtsfächer |
Wochenstunden | ||
I | II | III | |
Italienische Sprache und Literatur | 4 | 4 | 4 |
Pädagogik | 4 | 4 | 4 |
Geschichte und Geographie | 3 | 3 | 3 |
Mathematik, kaufmännisches Rechnen und Naturkunde | 4 | 4 | 4 |
Kinderpflege | 2 | 2 | 2 |
Religion | 2 | 2 | 2 |
Musik und Chorsingen | 3 | 2 | 2 |
Hauswirtschaft und Frauenarbeit | 3 | 3 | 3 |
Modellieren und Zeichnen | 3 | 2 | 2 |
Praktische Ausbildung (mit Diskussion) | 2 | 4 | 4 |
Gesamtstundenzahl |
30 |
30 |
30 |
2.2.3.5 Die Schule für bildende Kunst (Istituto d'arte)
In den Schulen für bildende Kunst (Istituto d'arte) werden die Schüler in den verschiedenen Bereichen der angewandten Kunst wie in der Malerei, Bildhauerei, Dekoration, Bühnenbildnerei, in der künstlerischen Gestaltung von Holz, Ton und Metallen oder in der sakralen Kunst ausgebildet. Insgesamt gibt es 37 Abteilungen für eine künstlerische Spezialisierung.
Voraussetzung für die Aufnahme in ein Istituto d'arte ist die Licenza media inferiore. Die Ausbildung an dieser Kunstschule ist zweigeteilt: Eine erste dreijährige Ausbildung mit Schwergewicht auf dem künstlerisch-gestalterischen Unterricht führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Er wird mit dem Abschlußzeugnis eines Maestro d'arte (Meister in der Kunst) in der jeweiligen Fachrichtung erworben. Durch eine hierauf aufbauende zweite Ausbildung von zweijähriger Dauer kann nach insgesamt fünf Jahren das Abschlusszeugnis Diploma d'arte applicata erlangt werden, das die allgemeine Hochschulreife beinhaltet. In der ersten dreijährigen Ausbildungsphase überwiegen die berufsspezifischen Fächer. Der Anteil der allgemein bildenden Fächer am Curriculum ist nur mit etwa einem Drittel zu beziffern. Die zweite zweijährige Ausbildungsphase entspricht dagegen in ihren Bildungsinhalten dem vierten Jahr eines italienischen Musischen Gymnasiums (Liceo artistico) und dem sich anschließenden Ergänzungsjahr (Anno integrativo).
Die nachstehende Stundentafel gibt einen Überblick über die erste dreijährige Ausbildungsphase, die zum Erwerb des Abschlußzeugnisses eines Maestro d'arte führt.
Stundentafel für die erste dreijährige Ausbildungsphase
an einer Schule für bildende Künste (Istituto d'arte)
Fächer |
I |
II |
III |
Religion | 1 | 1 | 1 |
Italienisch, Geschichte und Staatsbürgerkunde | 4 | 4 | 4 |
Kunstgeschichte und Geschichte der angewandten Künste | 2 | 2 | 2 |
Mathematik, Physik und Buchhaltung | 3 | 3 | 3 |
Naturkunde, Chemie und Geographie | 2 | 2 | 2 |
Geometrisches und architektonisches Zeichnen | 4 | 4 | 4 |
Zeichnen nach der Natur | 4 | 4 | 4 |
Plastik | 4 | 4 | 4 |
Technologie | 1 | 1 | 1 |
Berufliches Zeichnen | 4 | 4 | 4 |
Praktikum | 8 | 8 | 8 |
Sport | 2 | 2 | 2 |
Gesamtstundenzahl: |
39 |
39 |
39 |
2.2.3.6 Die beruflichen Ausbildungszentren (Centri di Formazione Professionale)
Wie die bisherige Darstellung zeigt, erfolgt die berufliche Ausbildung in Italien in erster Linie an Fachschulen, die auf der achtjährigen allgemein bildenden Pflichtschule aufbauen. Berufsqualifizierende Erstausbildungen im dualen System wie in der Bundesrepublik Deutschland sind in Italien traditionell nur in geringem Umfang existent.
Um der hohen Zahl von jugendlichen Arbeitslosen und auch Jugendlichen ohne formellen Schulabschluss eine Chance zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation zu geben, haben Kommunen und Regionen mit den Centri di Formazione Professionale (Berufsbildungszentren) die Möglichkeit geschaffen, diesem Adressatenkreis in Kursen von ein- bis dreijähriger Dauer einen Ausbildungsabschluss zu vermitteln. Das Ausbildungsangebot wird in enger Zusammemarbeit mit Handwerk, Industrie und Dienstleistungsbetrieben des unmittelbaren regionalen Umfelds zusammengestellt, so dass im direkten Bezug zum regionalen Bedarf ausgebildet werden kann. Auch die Ausbildungsinhalte werden in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft festgelegt. Die Kurse umfassen fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht. Das System ist annähernd als dual zu bezeichnen.
Da das Ausbildungsangebot flexibel den Bedarf des lokalen und regionalen Arbeitsmarkts erfüllen soll, sind Stundentafeln und Lehrpläne nicht fixiert.
3. Der Hochschulzugang
Die Hochschulzugangsberechtigung wird in Italien mit dem Sekundarabschlusszeugnis Diploma di maturità erlangt, das an allgemein- und berufsbildenden Sekundarschulen nach einem insgesamt zwölf- oder dreizehnjährigen Schulbesuch (fünf Jahre Grundschule Scuola media + drei Jahre Unterstufe der Sekundarstufe Scuola media superiore) erworben wird. Sowohl das Diploma di maturità einer allgemeinbildenden Sekundarschule (Liceo classico, Liceo scientifico, Liceo linguistico) als auch das Diploma di maturità einer berufsbildenden Sekundarschule (Istituto tecnico, Istituto professionale, Istituto d'arte) vermitteln die allgemeine Hochschulreife. Nach einem kürzeren Schulbesuch kann - wie bei der Lehrerausbildungsstätte Istituto magistrale, die nach zwölf Jahren mit dem Diploma di maturità magistrale zu einer fachgebundenen Hochschulreife führt - über einen entsprechenden Ergänzungskurs die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Zuständige Stellen in Italien
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||||||||
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CONSOB | Roma | ||||||||||||||
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Italienisches Generalkonsulat (in Deutschland) | richtet sich nach Wohnsitz in Deutschland | Anerkennung von deutschen Bildungsnachweisen in Italien bei (noch-) Wohnsitz in Deutschland | |||||||||||||
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Ministero dell'Università e della Ricerca scientifica e Tecnologia | - | u.a. Staatliche Berufsbefähigungsprüfung "l'abilitazione" für Ingeniereure | |||||||||||||
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Ordine degli Psicologi della Lombardia | - | ||||||||||||||
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Federazione Nazionale degli Ordini dei Medici Chirurghi e degli Odontoiatri - FNOMCeO | Rom | Berufliche Angelegenheiten der Ärzte und Zahnärzte | |||||||||||||
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Ministero della Salute | Roma | Berufsbefähigungsnachweis (l'esame di Abilitazione all' esercizio della Professione di Medico Chir.) | |||||||||||||
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Ordine Nazionale degli Ingegneri | - | Ingenieurkammer - führt Listen - Reg A und B - der Ingenieure mit Berufserlaubnis | |||||||||||||
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IPASVi | richtet sich nach Wohnort | Zuständige Kammer für Listen für Krankenschwester (infermiera) /Krankenpfleger (infermiere). | |||||||||||||
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Italienisches Generalkonsulat | - | Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Anerkennung deutscher Qualifikationen in Italien. | |||||||||||||
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Ufficio scolastico regionale | Hauptort der Region | Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse | |||||||||||||
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ENIC/NARIC | Rom | ||||||||||||||
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Ministero della Giustizia | - | Anerkennung von EU-Qualifikationen für reglementierte Berufe (ohne Lehrer und Gesundheitsbereich) | |||||||||||||
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Ministero della Pubblica Istruzione (Schulministerium) | - | Primar- und Sekundarschulbereich allgemein; Anerkennung von Lehrerausbildungen | |||||||||||||
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Ministero dei Trasporti e della Navigazione | Roma | ||||||||||||||
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Ministero delle Attività Produttive - Direzione del Turismo | Rom | ||||||||||||||
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Ministero dell'Industria, del Commercio e dell'Artigianato | - | Anerkennung ausländischer Qualifikationen als Börsenmakler Versicherungsmakler/-vertreter etc. | |||||||||||||
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Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca (MiUR) | Roma | Allgemeine Auskünfte zum Studium in Italien | |||||||||||||
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Dipartimento del Turismo | Roma | ||||||||||||||
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Ministero del Lavoro e della Previdenza Sociale | Roma | ||||||||||||||
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Fondazione Rui - CIMEA | Roma | Informationen über akademische und berufliche Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome in Italien | |||||||||||||
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Ministero dei Lavori Pubblici | Roma | ||||||||||||||
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Presidenza Consiglio Ministri | Roma | Italienische Koordinatorin im Sinne der Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG | |||||||||||||
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Ministero della Salute | Roma | Anerkennung von ausländischen Qualifikationen für den Zugang zu Gesundheitsberufen und ihre Ausübung | |||||||||||||
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