Bildungswesen
Informationen zum Bildungswesen in Kasachstan
Hochschulwesen
Das kasachische Hochschulsystem wurde bis zur Auflösung der UdSSR im Jahre 1991 durch das sowjetische Gesetz „Über die Volksbildung“ vom 19. Juli 1973 geregelt. Gemäß diesem Gesetz wurde der Abschluss „specialist“ (Spezialist) nach einer Studiendauer von 4 bis 6 Jahren verliehen.
Das kasachische Gesetz „Über die Bildung“ wurde am 27. Juli 2007 verabschiedet und in den nachfolgenden Jahren mehrmals geändert.
Kasachstan ist im Jahre 2010 dem Bologna-Prozess beigetreten. Somit ist Kasachstan der einzige Staat in der zentralasiatischen Region, der ein Mitglied des Bologna-Prozesses ist.
Das Bologna-System wurde in Kasachstan insofern realisiert, als 4-jährige Bachelor- („bakalavr“) und 2-jährige Magister („magistr“)-Abschlüsse eingeführt wurden. Der sowjetische Spezialisten-Abschluss wurde gemäß dem Gesetz „Über die Bildung“ vom 27. Juli 2007 beibehalten.
Im Zuge der nach dem Bologna-Beitritt nachfolgenden Bildungsreformen wurden ebenso das European Credit Transfer System (ECTS), das Diploma-Supplement sowie die Akkreditierung durch unabhängige Akkreditierungsagenturen als Qualitätskontrolle an kasachischen Hochschulen eingeführt. Kasachstan ist das einzige Land in Zentralasien mit einem European National Information Center (ENIC) mit Sitz in der kasachischen Hauptstadt Astana.
Gemäß dem kasachischen Gesetz „Über die Bildung“ vom 27. Juli 2007 wurde die Bezeichnung des wissenschaftlichen Grades „kandidat nauk“ (Kandidat der Wissenschaften) in die Bezeichnung „filolosofija doktory / doktor filosofii“ (Doktor der Philosophie) umbenannt. Der wissenschaftliche Grad „doktor nauk“ (Doktor der Wissenschaften) wurde auch umbenannt und trägt nun die Bezeichnung „bejini bojynša doktor / doktor po profilju“ (Doktor in der Fachrichtung). Das System der kasachischen Hochschulabschlüsse umfasst die folgenden drei Bologna-Stufen:
- „bakalavr“ (Bachelor) – nach einer Regelstudienzeit von 4 Jahren;
- „magistr“ (Magister) – nach einer Regelstudienzeit von 2 Jahren;
- „filolosofija doktory / doktor filosofii“ (Doktor der Philosophie).
Außerhalb der Hochschulabschlüsse gemäß dem Bologna-Prozess werden folgende Hochschulabschlüsse verliehen:
- „maman / specialist“ (Spezialist) – nach einer Regelstudienzeit von 5 Jahren;
- „bejini bojynša doktor / doktor po profilju“ (Doktor in der Fachrichtung).
Akkreditierung
I. Attestierungs- und Akkreditierungsverfahren von 1993 bis 2008
Die ersten Regelungen in Bezug auf die Qualitätssicherung im Hochschulwesen wurden in Kasachstan Anfang der 90er Jahre eingeführt, als die Verordnung „Über die staatliche Attestierung der Hochschuleinrichtungen der Republik Kasachstan“ vom 07.10.1993 vom kasachischen Bildungsministerium erlassen wurde. Dieses Dokument umfasste wenige Absätze und beschrieb allgemein, wie die Attestierung der Hochschulen durchgeführt werden sollte. Die Attestierung war laut diesem Dokument die wichtigste Maßnahme bei der Sicherung der staatlichen Kontrolle einer Hochschule durch die dafür zuständige staatliche Stelle.
Diese zuständige Stelle war das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan, konkret dessen Hauptabteilung für Hochschulwesen. Das Ziel einer Attestierung von Hochschulen war es, die staatliche Kontrolle über die Prozesse im Hochschulwesen in Bezug auf die „Übereinstimmung mit den staatlichen Studiengängen, eine rationale Verwendung der Etatmittel (…)“ sicherzustellen.
Während die Attestierung für staatliche Hochschulen verpflichtend war, war sie für private Hochschulen nur dann verpflichtend, wenn eine private Hochschule anstrebte, Bildungsnachweise nach staatlichem Muster auszustellen.
Es folgten 1999 und 2007 weitere Beschlüsse des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft betreffend die staatliche Attestierung von staatlichen und privaten Hochschulen.
1999 wurde neu festgelegt, dass die staatliche Attestierung alle 5 Jahre durchzuführen ist.
2007 wurde darüber hinaus festgelegt, dass nunmehr eine Vor-Ort-Begehung der Hochschule, die die Durchführung eines Attestierungsverfahrens beantragt hat, erforderlich ist.
2001 wurde zusätzlich zur staatlichen Attestierung verpflichtend die staatliche Akkreditierung von Hochschulen eingeführt, die ebenfalls vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft durchgeführt wurde.
Die Verordnung der Regierung der Republik Kasachstan Nr. 976 „Über die Verabschiedung der Regelungen der Akkreditierung einer Bildungseinrichtung“ vom 19.07.2001 umfasste 25 Punkte. Dieses Dokument unterschied sich inhaltlich nicht wesentlich von den o.g. Beschlüssen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zur staatlichen Attestierung. Daher unterschied sich diese Akkreditierung nicht wesentlich von der bisherigen Attestierung.
Die 2001 eingeführte Akkreditierung wurde in kasachischen Expertenkreisen als formalistisch und unzureichend kritisiert. Die Akkreditierungsverfahren würden vor allem auf der Grundlage statistischer Angaben der betreffenden Hochschule durchgeführt. Nach scharfer Kritik seitens der Hochschulen wurde die staatliche Akkreditierung in dieser Form in der Folge ausgesetzt.
Diese auf der Grundlage der Regelungen von 2001 durchgeführten Akkreditierungsverfahren können daher auch nicht als qualitätssichernde Verfahren bewertet werden.
Infolgedessen kann ein „Zeugnis über die staatliche Akkreditierung“ („svidetel’stvo o gosudarstvennoj akkreditacii“), das im Rahmen eines solchen Verfahrens vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft ausgestellt wurde, für die Bewertung von kasachischen Bildungsnachweisen NICHT berücksichtigt werden.
2007 wurde im kasachischen Bildungsgesetz die 2001 beschlossene und bis 2007 verpflichtende Akkreditierung für freiwillig erklärt.
Diese unklare Situation in Kasachstan war Gegenstand von Recherchen der ZAB. Diese ergaben z. B., dass im Jahre 2003 in Kasachstan 12 Privathochschulen „staatlich akkreditiert“ waren. Die Akkreditierung dieser Hochschulen wurde jedoch gerichtlich annuliert.
Eine Anfrage der ZAB vom August 2008 bei der zuständigen kasachischen Stelle, dem Nationalen Akkreditierungszentrum des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan in Astana, ergab, dass zu diesem Zeitpunkt - August 2008 - keine einzige Hochschule in Kasachstan nach den Standards und Kriterien dieser Stelle akkreditiert war.
Daher kann keine ausreichende Qualitätssicherung für kasachische private Hochschulen bis 2008 festgestellt werden. Aus diesem Grund können Bildungsnachweise privater Hochschulen, die im Zeitraum 1991 bis 2008 ausgestellt wurden, nicht bewertet werden.
II. Bologna-Beitritt und Einführung der unabhängigen Akkreditierung von Hochschulen
Kasachstan ist im Jahre 2010 dem Bologna-Prozess beigetreten. Dies hatte zur Folge, dass im kasachischen Hochschulwesen Bologna-konforme Qualitätssicherungsverfahren eingeführt wurden.
2011 wurde das kasachische Bildungsgesetz dahingehend novelliert, dass das Ministerium für Bildung und Wissenschaft einen Teil seiner Funktionen im Hochschulbereich an nichtstaatliche Organisationen bzw. Akkreditierungsagenturen übertrug.
Mit dem Beschluss des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Nr. 556 vom 30.12.2011 „Über die Einführung Nationaler Verzeichnisse für Akkreditierungsorgane, für Akkreditierungsagenturen und für Bildungsprogramme“ wurden die Bedingungen für die Tätigkeit kasachischer und ausländischer Akkreditierungsagenturen festgelegt.
Seit 2012 sind unabhängige Akkreditierungsagenturen für die Akkreditierung von Hochschulen zuständig. Dabei handelt es sich sowohl um kasachische als auch um ausländische Akkreditierungsagenturen. Es existiert ein Register der in Kasachstan zugelassenen Akkreditierungsagenturen.
Im Jahre 2022 waren in Kasachstan 12 unabhängige vom kasachischen Akkreditierungsrat zugelassene Akkreditierungsagenturen tätig. Die Liste der derzeit vom kasachischen Akkreditierungsrat zugelassenen Akkreditierungsagenturen ist zugänglich unter:
www.enic-kazakhstan.edu.kz/ru/accreditation/accredited_organizations
Die Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren sind auf den Internetseiten dieser Agenturen zu finden.
Die institutionelle Akkreditierung der betreffenden Hochschule ist in Kasachstan nicht Voraussetzung für die Akkreditierung von Studiengängen dieser Hochschule. D. h., die Programmakkreditierung baut nicht obligatorisch auf der institutionellen Akkreditierung auf.
Für die Bewertung und Anerkennung von an einer privaten Hochschule in Kasachstan erworbenen Bildungsnachweisen ist jedoch sowohl der Nachweis der Programmakkreditierung wie auch der Nachweis der institutionellen Akkreditierung erforderlich. Hieraus ergibt sich: An privaten Hochschulen erworbene Bildungsnachweise können anerkannt werden, wenn Hochschule und Studiengang zum Zeitpunkt des Erwerbes des Abschlusses akkreditiert sind.
Hochschullandschaft
Zum Zeitpunkt des Zerfalls der Sowjetunion verfügte Kasachstan über ein solides Hochschulsystem, zu dem im Jahre 1989 insgesamt 55 Hochschulen zählten. Zu diesen Hochschulen gehörten 2 Universitäten (in Almaty und in Karaganda), 21 pädagogische Hochschulen, 12 Hochschulen im technischen und ingenieurwissenschaftlichen Bereich, 7 agrarwissenschaftliche Hochschulen, 5 medizinische Hochschulen, 2 Hochschulen im Bereich Transport- und Kommunikationswesen, 2 Hochschulen im Bereich Wirtschaft und Finanzen, 2 Hochschulen im Bereich Kunst, sowie eine Polizeiakademie und eine Sporthochschule.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion erlebte Kasachstan in den 90er Jahren eine unkontrollierbare Gründung privater Hochschulen, was mangels einer ausreichenden Qualitätssicherung teilweise zum Qualitätsverlust im kasachischen Hochschulwesen führte.
Ein besonderes Merkmal des kasachischen Hochschulwesens ist dessen Liberalisierung, die im Vergleich zu anderen zentralasiatischen Staaten weit fortgeschritten ist. Bereits in den 90er Jahren wurden die ersten kasachischen staatlichen Hochschulen privatisiert, sodass einige staatliche Hochschulen in staatliche oder private Aktiengesellschaften umgewandelt wurden, um die staatliche Ausgabenlast zu lindern. Die kasachischen Hochschulen sind zudem frei bei der Gestaltung von Studienprogrammen. Seit dem Jahr 2021 haben die kasachischen Hochschulen eigene Muster für ihre Hochschulzeugnisse, sodass das einheitliche staatliche Muster für Hochschulzeugnisse hiermit abgeschafft wurde.
Notensystem der Hochschulen
Notenskala | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|
5 | ote žaksy / otlično | Sehr gut | Maximalnote |
4 | žaksy / chorošo | Gut | |
3 | kanahattanarlyk/udovletvoritel‘no | Befriedigend | Unterste Bestehensnote |
2 | kanahattanarlyksys/neudovletvoritel‘no | Ungenügend | |
1 | Wird nicht vergeben |
Schulwesen
Das Gesetz „Über die Bildung“ der Republik Kasachstan vom 27. Juli 2007 hat die die Dauer des Grundschulunterrichts von drei auf vier Jahre verlängert, so dass die gesamte Dauer der Schulbildung bis zum die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss seitdem nicht 10, sondern 11 Jahre beträgt. Der Übergang von einer zehnjährigen zu einer flächendeckenden elfjährigen Schulbildung wurde in Kasachstan im Jahre 2018 abgeschlossen.
Das kasachische Schulsystem umfasst bis zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss elf Schuljahre. Es gliedert sich in
- einen vierjährigen Grundschulunterricht („bastauiš bilim / načal’noe obrazovanie)
- einen fünfjährigen Basisschulunterricht („negizgi orta bilim / osnovnoe srednee obrazovanie“)
- einen zweijährigen Mittelschulunterricht („orta bilim / srednee obrazovanie“)
Davor umfasste das kasachische Schulsystem zu dem die Hochschulzugangsqualifikation vermittelnden Sekundarschulabschluss zehn Schuljahre (nominell elf Schuljahre). Es gliederte sich in
- einen dreijährigen Grundschulunterricht („bastauiš bilim / načal’noe obrazovanie“)
- einen fünfjährigen Basisschulunterricht („negizgi orta bilim / osnovnoe srednee obrazovanie“)
- einen zweijährigen Mittelschulunterricht („orta bilim / srednee obrazovanie“)
Notensystem der Sekundarschulen
Notenskala | Bemerkungen | ||
---|---|---|---|
5 | ote žaksy / otlično | Sehr gut | Maximalnote |
4 | žaksy / chorošo | Gut | |
3 | kanahattanarlyk/udovletvoritel‘no | Befriedigend | Unterste Bestehensnote |
2 | kanahattanarlyksys/neudovletvoritel‘no | Ungenügend | |
1 | Wird nicht vergeben |
Zuständige Stellen in Kasachstan
Name der Stelle | Ort | Zuständig für | |||||||
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Bilim zene gylym salasyndagy bakylau komitetinin (Komitee für Kontolle in Bildung und Wissenschaft) | - | ||||||||
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Nacionalnyj centr gosudarstvennych standartov obrazovanija i testirovanija | - | ||||||||
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Department attestacii naucnych kadrov | - | ||||||||
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Ministerstvo zdravoochranenija Respubliki Kasachstan (Gesundheitsministerium der Republik Kasachstan | - | Internaturnachweis Ärzte, Zahnärzte, Apotheker | |||||||
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Vyssaja attestacionnaja komissija - Zogary attestacijalyk komissija | - | Wissenschaftliche Grade und Titel | |||||||
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