Häufig gestellte Fragen

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Anerkennung von Schulabschlüssen
Ich habe einen ausländischen Schulabschluss und möchte mich für eine Berufsausbildung in Deutschland bewerben. Benötige ich dafür eine Anerkennung meines Schulabschlusses?

Ob Sie für Ihren Schulabschluss eine Anerkennung brauchen, hängt von Ihrem Berufswunsch ab.

Bei sogenannten „dualen Berufsausbildungen“, die die Ausbildung in einem Betrieb oder einem Unternehmen mit Unterricht in der Berufsschule kombinieren (z.B. Kfz-Mechatroniker/in oder Industriekaufmann/-frau), ist rechtlich keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Das heißt, die Ausbildungsbetriebe können sich die Auszubildenden nach eigenen Kriterien aussuchen. Die schulische Vorbildung kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Wenn die Ausbildungsbetriebe einen bestimmten Schulabschluss verlangen, ist eine Anerkennung erforderlich.

Bei schulischen Berufsausbildungen an Berufsfachschulen und Fachschulen (z.B. Altenpfleger/in oder Erzieher/in) gibt es rechtliche Vorgaben zu einer bestimmten schulischen Vorbildung. Das heißt, Sie benötigen die Anerkennung ihres ausländischen Schulabschlusses.

Die Adresse der für die Anerkennung zuständigen Behörde finden Sie unter "Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland". Klicken Sie auf 'Suchen nach anderen Stellen', dann auf 'Zuständigkeiten' und anschließend auf 'Zeugnisanerkennung'. Bitte wenden Sie sich an die Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. haben werden.

Fortsetzung einer Schulbildung
Ich habe meinen Schulbesuch im Ausland noch nicht abgeschlossen und möchte jetzt an eine deutsche Schule wechseln. Was muss ich tun?

In diesem Fall können Sie sich direkt an die gewünschte Schule wenden. Die Einstufung in eine bestimmte Klassenstufe erfolgt nach Abstimmung der Schulleitung mit den örtlichen Schulbehörden und den Eltern des Schülers/der Schülerin. Sollte sich herausstellen, dass die Einstufung nicht angemessen war, kann vor Ort eine Korrektur vorgenommen werden.

Für Informationen zum deutschen Schulsystem wenden Sie sich bitte an die örtliche Schulbehörde.

Hochschulzugang
Kann ich mit meinem Schulabschluss in Deutschland studieren?

Eine Übersicht der ausländischen Schulabschlüsse, die gemäß den Empfehlungen der ZAB den Hochschulzugang in Deutschland eröffnen, finden Sie in der Datenbank 'anabin' unter 'Schulabschlüsse mit Hochschulzugang'. Klicken Sie auf 'Suchen' und anschließend auf das Land, aus dem die Zeugnisse stammen.

International Baccalaureate Diploma (IB)
Ich habe ein 'International Baccalaureate Diploma' erworben. Wird dies anerkannt?

Ausführliche Informationen zum International Baccalaureate Diploma (IB Diploma) finden Sie unter der Rubrik "Bildungswesen". Bitte wählen Sie "International Baccalaureate (IB/GIB)" aus.

Europäisches Reifezeugnis
Ich habe mein Abitur an einer Europäischen Schule erworben

Mit dem Europäischen Reifezeugnis erhalten die Absolventen der Europäischen Schulen eine von allen EU-Staaten anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Die Umrechnung der Durchschnittsnote erfolgt nach diesem Beschluss.