Häufig gestellte Fragen

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Führung ausländischer Hochschulgrade in Deutschland
Ich möchte in Deutschland meinen im Ausland erworbenen akademischen Grad führen. Was muss ich tun?

Die Zuständigkeit für die Frage, in welcher Form Sie Ihren ausländischen Grad in Deutschland führen dürfen, liegt bei den Wissenschaftsministerien der Länder. Die Zuständigkeit ergibt sich im Einzelfall aus dem Wohnort des Antragstellers. Die Wissenschaftsministerien haben in den letzten Jahren vereinfachte Verfahren ("Allgemeine Genehmigung") eingeführt und informieren darüber in Merkblättern; alternativ können Sie auch die jeweilige gesetzliche Grundlage heranziehen ("Dokumente/Führung ausländischer Hochschulgrade/Gesetze und Merkblätter"). Die Adressen der Wissenschaftsministerien finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz unter "Aufgaben und Organisation.

Ich möchte meinen ausländischen Grad lieber in der entsprechenden deutschen Form führen. Ist das möglich?

Nein, mit Ausnahme für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz ist eine Umwandlung ausländischer Grade in deutsche Grade nicht möglich, da dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Abweichend hierfür erfolgt in NRW für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz eine Anerkennung, aber keine Umwandlung des ausländischen Grades.

Ich habe einen ausländischen Ehrendoktorgrad/eine Ehrenprofessur erworben. Wie kann ich die ausländische Bezeichnung in Deutschland führen?

Darüber geben die Wissenschaftsministerien der einzelnen Länder auf der Grundlage ihres Hochschulrechts Auskunft. Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist, dass der Ehrengrad von einer anerkannten und entsprechend berechtigten Hochschule verliehen worden ist.

Ich habe im Ausland einen Bachelorgrad erworben, der allerdings in der Form Bakkalaureus (bakalavr, bakalaur etc.) verliehen wurde. Darf ich ihn in Deutschland in der Form "Bachelor ..." führen?

Nein, der ausländische Grad darf in Deutschland nur in der verliehenen Form geführt werden. "Bakkalaureus" stellt jedoch die latinisierte Form des "Bachelor" dar und ist somit eindeutig identifizierbar.