Häufig gestellte Fragen

If you can read this, you have to activate javascript for your browser.
Georgien
Wie erfolgt die Anerkennung von Diplomen aus den Republiken Abchasien und Südossetien in Deutschland?

Von den Hochschulen in den "abtrünnigen" Republiken Abchasien und Südossetien – der Abchasischen Staatlichen Universität (in Sokhumi/Suchumi) und der Südossetischen Staatlichen Universität "A. A. Tibilov" (in Tskhinvali) – ausgestellte Diplome, Studienbescheinigungen etc. können anerkannt werden, wenn sie zuvor vom georgischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft sanktioniert (bestätigt) worden sind. Dieses Verfahren ist mit dem georgischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft abgesprochen. Unter Verwendung offizieller Zeugnisvordrucke aus der Russischen Föderation ausgestellte Diplome und Studienbescheinigungen können nicht anerkannt werden.

Österreich
Gibt es einen Unterschied zwischen Universitätslehrgängen und Lehrgängen universitären Charakters? Woran kann ich den Unterschied erkennen?

In der Tat werden diese normierten Bezeichnungen von den Bildungsanbietern gar nicht immer verwendet, so dass die Identifikation schwierig sein kann. Vielfach werden die Lehrgänge sogar als "Studiengänge" bezeichnet. Lehrgänge universitären Charakters werden jedoch grundsätzlich von Institutionen angeboten, die keinen Hochschulstatus haben. Den Status der Sie interessierenden Einrichtung können Sie unter "Österreich" "Institutionen" überprüfen. Dort sind alle anerkannten österreichischen Hochschulen aufgeführt. Die zahlreichen Anbieter von Lehrgängen universitären Charakters sind im Hochschulverzeichnis nicht enthalten. Universitätslehrgänge hingegen werden von anerkannten Hochschulen angeboten.

Russland
Ich habe in Russland an einer Forschungsinstitution promoviert, finde aber diese Einrichtung nicht in der Liste der russischen Institutionen in anabin. Was hat das zu bedeuten?

Die Einträge von Forschungsinstituten werden in anabin nicht systematisch gepflegt. Entscheidend für die Frage der Führung russischer Kandidaten- und Doktorgrade in Deutschland ist vielmehr, dass ihr Erwerb mit einem sogenannten Diplom eines Kandidaten der Wissenschaften bzw. mit einem sogenannten Diplom eines Doktors der Wissenschaften belegt wird. Das Diplom muss von der Obersten Attestationskommission des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation oder einer Vorgängereinrichtung dieser Stelle ausgestellt worden sein. Diplome anderer Aussteller, z. B. privater Attestationskommissionen, werden nicht anerkannt. Insofern ist es unerheblich, an welcher Institution das Promotionsverfahren durchgeführt wurde.

Schweiz
Ich beabsichtige, an der in der Schweiz ansässigen Institution xy einen Grad zu erwerben. Wie kann ich feststellen, ob ich diesen Grad nach dem deutsch-schweizerischen Äquivalenzabkommen in Deutschland führen darf?

Bitte ziehen Sie die Liste der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zum Äquivalenzabkommen heran. Grade von Institutionen, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, können im Sinne des Äquivalenzabkommens in Deutschland nicht geführt werden.

Slowakei
Ich habe in der Slowakei den Grad "Doktor der Rechte" (JUDr.) erworben. Darf ich diesen Grad in Deutschland als Dr. abkürzen?

Die Zuständigkeit für Fragen zur Führung ausländischer Grade in Deutschland liegt bei dem Wissenschaftsministerium des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Dort kann man Ihnen auch konkrete Auskünfte über die Umsetzung der geltenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Führung ausländischer Hochschulgrade erteilen. 

Allgemeine Informationen zur Führung des o.g. Hochschulgrades können Sie unter "Slowakei/Abschlusstypen" nachlesen. Dort ist als Abkürzung nur die Originalform JUDr. angegeben. Diese Abkürzung ist im slowakischen Hochschulgesetz vorgeschrieben und in der Slowakei auch allgemein üblich.

Die Führung der Abkürzung "Dr." ist auf solche Doktorgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes im Sinne des KMK-Beschlusses vom 05.07.2007 beschränkt, die der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse (BA-MA-PhD.) zugeordnet sind. Dieser dritten Ebene gehört in der Slowakei nur der PhD. an.

Vietnam
Ich bin vietnamesische Staatsangehörige/vietnamesischer Staatsangehöriger und möchte in Deutschland studieren. Wie muss ich mich bewerben?

Seit dem 01.01.2007 existiert eine "Akademische Prüfstelle" an der Deutschen Botschaft in Hanoi. Alle Studienbewerbungen sind zunächst dorthin zu richten. Die Adresse finden Sie unter "Vietnam/Zuständige Stellen".