Häufig gestellte Fragen

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Berufliche Anerkennung - Verfahrenswege
Ich habe im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben und möchte diesen Beruf in Deutschland ausüben. Benötige ich dafür eine Anerkennung?

Zunächst sollten Sie sich zunächst erkundigen, ob Ihr Beruf in Deutschland zu den so genannten reglementierten Berufen gehört. Denn nur in diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung Ihres Abschlusses gesetzlich erforderlich. Eine Liste der reglementierten Berufe und der zuständigen Anerkennungsstellen können Sie der Datenbank 'anabin' entnehmen. Klicken Sie auf 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' und suchen Sie unter 'Stellen für Berufe'.

Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, ist eine behördliche Anerkennung rechtlich nicht erforderlich.

Wenn Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben, kann Ihnen die ZAB hierfür eine Zeugnisbewertung erstellen.

Was ist ein reglementierter Beruf?

Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist.

Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe, aber auch Lehrer an staatlichen Schulen. Eine Übersicht der in Deutschland reglementierten Berufe und der jeweiligen Anerkennungsstellen finden Sie in 'anabin'. Klicken Sie auf 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' und suchen Sie unter 'Stellen für Berufe'.

Und wenn mein Beruf nicht reglementiert ist?

In diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, d.h. Sie können sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen. Dennoch kann eine Anerkennung oder Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern eine bessere Einschätzung Ihrer Qualifikation zu ermöglichen.

Informationen zum Verfahren liefert der Anerkennungsfinder.

Sofern Sie im Ausland ein Hochschulstudium absolviert haben, können Sie eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Anspruch nehmen.

Ich habe einen ausländischen Hochschulabschluss. Wer ist für die Anerkennung zuständig?

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule ein Studium abgeschlossen haben, können Sie bei der ZAB eine Zeugnisbewertung beantragen.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung. Die Zeugnisbewertung nennt den deutschen Bildungsabschluss, dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

Die Bescheinigung eröffnet jedoch nicht den Zugang zu einem reglementierten Beruf. Hierfür ist eine berufliche Anerkennung durch die zuständige Stelle erforderlich (siehe unter 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' - 'Suchen nach Stellen für Berufe').

Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung erhalten Sie hier.

Woher weiß ich, welcher Beruf in Deutschland meinem Beruf entspricht?

Bevor Sie einen Antrag auf berufliche Anerkennung stellen können, müssen Sie zunächst Ihren Referenzberuf in Deutschland ermitteln. Dies gilt für reglementierte und nicht reglementierte Berufe gleichermaßen.

Bei der Feststellung des Referenzberufs hilft der Anerkennungsfinder.

Umfangreiche Informationen zu allen deutschen Berufen und deren Ausbildung liefert die Datenbank 'Berufenet' der Bundesagentur für Arbeit.

Wie finde ich die zuständige Anerkennungsstelle?

Bevor Sie einen Antrag auf berufliche Anerkennung stellen können, müssen Sie zunächst Ihren Referenzberuf in Deutschland ermitteln. Dies gilt für reglementierte und nicht reglementierte Berufe gleichermaßen.

Bei der Feststellung des Referenzberufs hilft der Anerkennungsfinder. Wenn Sie "Ihren" Beruf gefunden haben, können Sie die zuständige Stelle anhand des Anerkennungsfinders oder der Datenbank 'anabin' (siehe unter 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' - 'Suchen nach Stellen für Berufe') ermitteln.

 

Was mache ich, wenn mein Beruf weder im 'Anerkennungsfinder' noch in der Datenbank 'anabin' aufgeführt ist?

Sollte Ihr Beruf weder im 'Anerkennungsfinder' noch in 'anabin' (unter 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' - 'Suchen nach Stellen für Berufe') aufgeführt sein, bedeutet dies höchstwahrscheinlich, dass dieser Beruf in Deutschland nicht reglementiert ist. Eine behördliche Anerkennung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Möglicherweise gibt es für Ihr Berufsprofil auch keinen Referenzberuf in Deutschland. Dies hat zur Folge, dass die berufliche Anerkennung für einen konkreten Beruf nicht möglich ist. Dennoch können Sie sich natürlich mit Ihrem ausländischen Zeugnis bewerben, denn es gibt viele Tätigkeiten und Beschäftigungsverhältnisse, für die kein konkreter Abschluss, sondern ein bestimmtes Kompetenzprofil erforderlich ist.

Bewerber, die ihre Qualifikation in der Europäischen Union erworben haben, können eine Zeugniserläuterung im Rahmen des 'Europass' beantragen, die über ihre persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten Auskunft gibt. Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss können eine Zeugnisbewertung durch die ZAB beantragen.

Anerkennung innerhalb der EU
Ich habe eine Berufsqualifikation aus einem Land der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Ist hier überhaupt noch eine Anerkennung erforderlich?

Das kommt darauf an, in welchem Beruf Sie arbeiten möchten. Sofern Ihr Beruf zu den so genannten reglementierten Berufen gehört, ist auch bei einem europäischen Abschluss eine behördliche Anerkennung erforderlich.

Eine Liste der reglementierten Berufe und der zuständigen Anerkennungsstellen können Sie der Datenbank 'anabin' entnehmen. Klicken Sie auf 'Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland' und suchen Sie unter 'Stellen für Berufe'.

Sollte Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehören, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf berufliche Anerkennung gemäß der Europäischen Anerkennungsrichtlinie für Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) stellen.

Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Sofern Sie über einen Hochschulabschluss verfügen, kann Ihnen die ZAB eine Zeugnisbewertung erstellen.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Anerkennung in der EU?

Sofern Ihr Beruf in Deutschland zu den reglementierten Berufen gehört, erfolgt die Anerkennung auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Sie gilt für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäschen Union (EU), die ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie ihre Qualifikation erworben haben, ausüben wollen.

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Sie den Beruf, dessen Anerkennung Sie beantragen, im Herkunftsland ausüben dürfen und dass Ihre Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu der in Deutschland hierfür erforderlichen Ausbildung aufweist. Dies setzt in der Regel eine individuelle Prüfung der Abschlüsse voraus. Ausnahmen von dieser individuellen Prüfung gibt es für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen (allgemeine Pflege) sowie für Hebammen/Entbindungspfleger. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was kann ich tun, wenn meine in der EU erworbene Berufsqualifikation nicht korrekt anerkannt wurde?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Qualifikation von der zuständigen Stelle nicht korrekt anerkannt wurde, sollten Sie sich zunächst bei der Stelle nach den Entscheidungsgründen erkundigen. Sollten Sie mit der Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und darin Ihre Sichtweise darlegen. Die Behörde wird dann den Sachverhalt erneut prüfen.

Hilfestellung bei einer nicht korrekten Anwendung der Richtlinien in einem Mitgliedstaat erhalten Sie bei SOLVIT, einer Schlichtungsstelle der EU-Kommission. SOLVIT befasst sich mit Problemen, die aufgrund einer fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts durch Behörden in den Mitgliedstaaten entstehen. Voraussetzung ist, dass noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.

Wozu dient der 'Europass'?

Ziel des 'Europass' ist es, Ihre persönlichen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich zu machen. Der Europass besteht aus mehreren Dokumenten (Lebenslauf, Sprachenpass, Mobilitätsnachweis, Zeugniserläuterung und Diploma Supplement).

Für die Anerkennung einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland können insbesondere die Zeugniserläuterung bzw. das 'Diploma Supplement' hilfreich sein.

Das 'Diploma Supplement' liefert ergänzende Informationen zum Hochschulabschluss. Die Zeugniserläuterung beschreibt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die mit einem beruflichen Abschlusszeugnis erworben wurden. Diese Informationen ersetzen keine Anerkennung in einem reglementierten Beruf, sie sind jedoch ein wertvolles Mobilitätsinstrument.

Weitere Informationen zur Zeugniserläuterung und wo man sie beantragen kann, erfahren Sie hier.